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PvdA und SPD – zusammen gewinnen
PvdA und SPD gemeinsam im niederländischen Kommunalwahlkampf
Die SPD-Kleve hat vergangenen Samstag auf Einladung ihrer niederländischen Schwesterpartei PvdA in Nijmegen in der heißen Phase des Kommunalwahlkampfes beim Verteilen von Informationsflyer und Rosen unterstützt.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa ist gegenwärtig wichtiger denn je. Das dachten sich auch die niederländische Arbeiterpartei PvdA und ihre sozialdemokratische Schwesterpartei SPD.
Zu einer gemeinsamen Aktion in Nijmegen, im südlichen Stadtteil Meyhorst, trafen sich beide Parteien. Gemeinsam unter dem Motto „Zusammen gewinnen“ gingen sie von Haustür zu Haustür. Sie verteilten Informationsflyer sowie Rosen für die Gemeinderatswahlen.
Die niederländischen Sozialdemokraten hatten sich über die deutsche Unterstützung sehr gefreut. Die PvdA ist davon überzeugt, dass der Erfolg der Sozialdemokraten bei der letzten Bundestagswahl sich auch auf die Niederlande überträgt. In den Niederlanden laufen gerade die letzten Wahlkampftage, am kommenden Mittwoch (16. März) finden die Gemeinderatswahlen statt.
Regenwasserbeseitigung in Kleve
Antrag 098/XI der SPD-Fraktion
Regenwasserbeseitigung in Kleve
(zum Haushalt 2024)
Antrag:
Regenwasser:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass in die «Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AÖR – vom 01.08.2011 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Entwässerungssatzung– » im § 9 Abs. (3) ein neuer Punkt 3 eingeführt wird:
(3) Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht, wenn:
(…)
- Für Niederschlagswasser, welches über die belebte Bodenzone dem Grundwasser auf dem zu entwässernden Grundstück über geeignete Anlagen gemeinwohlverträglich zugeführt werden kann, oder ortsnah in Gewässer eingeleitet werden kann oder als Brauchwasser durch den Grundstückseigentümer verbraucht werden kann
Der Absatz 5. wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
Klimawandel erzwingt Verhaltensänderung
Der Klimawandel zeigt deutlich, dass Starkregenereignisse und Dürreperioden den bisherigen Umgang mit Regenwasser in Frage stellen. Die Bedeutung des Niederschlagswassers für unseren Grundwasserhaushalt, zur Erhaltung unserer Vegetation, zur Schaffung und zum Erhalt eines erträglichen Klimas u.a. gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Aus diesem Grund muss der Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser an die öffentlichen Kanalsysteme, mit Ableitung und Einleitung des Regenwassers in die Vorflut (Kermisdal), in Frage gestellt werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass dort, wo
Niederschlag anfällt, auch die Einleitung in den Boden erfolgt, sofern dies ohne Nachteile für Dritte möglich ist. Auch eine Nutzung zur Bewässerung der Vegetation oder Nutzung als Brauchwasser soll Vorrang vor der bisher bevorzugten Ableitung des Niederschlagswassers haben.
Die Bauleitplanung muss die Nutzung von Regenwasser zulassen
Die Stadt Kleve hat im Rahmen der Bauleitplanung diese Grundsätze zu berücksichtigen und die Erstellung von Abwasseranlagen für neu zu erschließende Gebiete auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken.
Die Gebühren für das Ableiten von Regenwasser sollen zukünftig nur noch dort erhoben werden, wo tatsächlich die öffentlichen Anlagen genutzt werden. Hierdurch erhalten
die Grundstückseigentümer auch den finanziellen Anreiz, eigene
Niederschlagswasserablagen zu errichten.
Rechtsstaatprinzip verletzt
In diesem Zusammenhang hat der bayrische Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 10.11.2008 -Vf.4-VII-06- festgestellt, dass, „wenn eine gemeindliche Satzung zur Beseitigung des Niederschlagswassers an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung anordnet, ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls gegeben
sind, das Rechtsstaatprinzip verletzt wird.“
„Die Einleitung des Niederschlagswassers in eine Sammelkanalisation genieße nicht den Vorrang vor anderen Arten seiner Beseitigung (…).“
Dies zeigt, dass auch die in Kleve gehändelte Praxis zur Regenwasserbeseitigung nicht nur ökologisch bedenklich, sondern auch rechtlich angreifbar ist.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
„Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AÖR – vom 01.08.2011 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung –“
Zur Klarstellung hier der § 9. in der geänderten Fassung:
§ 9** Anschluss- und Benutzungszwang
(1) Jede Anschlussberechtigte oder jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, ihr oder sein Grundstück in Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang).
(2) Die Anschlussnehmerin oder der Anschlussnehmer ist vorbehaltlich der
Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang), um die Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW zu erfüllen.
(3) Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht, wenn:
- die in § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LWG NRW genannten Voraussetzungen für
in landwirtschaftlichen Betrieben anfallendes Abwasser vorliegen. - wenn Grundwasser lediglich zum Zwecke der Wärmegewinnung dem
Wasserhaushalt entnommen und unmittelbar danach diesem wieder zugeführt
wird. - Für Niederschlagswasser, welches über die belebte Bodenzone dem
Grundwasser auf dem zu entwässernden Grundstück über geeignete
Anlagen gemeinwohlverträglich zugeführt werden kann, oder ortsnah in
Gewässer eingeleitet werden kann oder als Brauchwasser durch den
Grundstückseigentümer verbraucht werden kann.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist den USK nachzuweisen.
(4) Unabhängig vom Vorliegen der in Absatz 3 erwähnten Voraussetzungen ist das häusliche Abwasser aus landwirtschaftlichen Betrieben an die öffentliche
Abwasseranlage anzuschließen und dieser zuzuführen. Die USK können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen, sofern dies nicht zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit führt.
(5) Der Anschluss- und Benutzungszwang besteht in Erfüllung der
Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW auch für das Niederschlagswasser. Dieses gilt nicht in den Fällen des § 5 Absätze 2 und 3 dieser Satzung.
(6) In den im Trennsystem entwässerten Bereichen sind das Schmutz- und das
Niederschlagswasser den jeweils dafür bestimmten Anlagen zuzuführen. In Gebieten mit Druckentwässerung darf nur das Schmutzwasser der Abwasseranlage zugeführt werden.
(7) Bei Neu- und Umbauten muss das Grundstück vor der Benutzung der baulichen Anlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sein. Ein
Zustimmungsverfahren nach § 14 Absatz 1 ist durchzuführen.
(8) Entsteht das Anschlussrecht erst nach der Errichtung einer baulichen Anlage, so ist das Grundstück innerhalb von drei Monaten anzuschließen, nachdem durch öffentliche Bekanntmachung oder Mitteilung an die Anschlussberechtigte oder den Anschlussberechtigten angezeigt wurde, dass das Grundstück angeschlossen werden kann.
Erläuterung:
Was ist eine Schwammstadt?
Das Schwammstadt-Konzept ist ein Konzept der Stadtplanung, das darauf abzielt, möglichst viel anfallendes Regen- bzw. Oberflächenwasser vor Ort aufzunehmen und zu speichern, anstatt es lediglich zu kanalisieren und abzuleiten. Dadurch sollen Überflutungen bei Starkregen-Ereignissen vermieden bzw. verringert, das Stadtklima verbessert und die Gesundheit von Stadtbäumen sowie die Resilienz von gesamten Stadtökosystemen gefördert werden1. Das Konzept sieht vor, dass Regenwasser dort zwischengespeichert wird, wo es fällt. Umwelttechnische und landschaftsarchitektonische Infrastruktur dafür sind etwa versickerungsfähige Verkehrsflächen und Pflaster, Mulden, Rigolen, urbane Grünflächen und Feuchtgebiete12. Durch Elemente grüner Infrastruktur wie Bäume, Fassadenbegrünung und Dachbegrünung kann ein Teil des Wassers verdunsten und so zur Kühlung der Stadt beitragen. Ein weiterer Teil kann versickern. Somit wird das Kanalnetz entlastet12. Der Begriff Schwammstadt ist eine eingetragene Wortmarke eines Berliner Landschaftsarchitektenbüros1.
Weitere Informationen:
Wunschbaum
Bürgerbefragung
Wunschbaum für Kleve
Eure Wünsche für Kleve…
Mehr Geld für Kinder, mehr Radwege, ein verlässlicher RE 10, ein fertiges Stadion und ein neuer Bürgermeister waren nur einige der Wünsche für Kleve, die heute Bürger*innen bei unserer Wunschbaumaktion aufgehangen haben.
Die freiwilligen Spenden haben wir dem Klever Kinder Netzwerk e.V. bereits übergeben. Zudem spendeten wir 2 Bleche Kuchen an die Klosterpforte❣️
Kauft Lokal
Kauft Lokal
Ich weiß nicht, was ich schenken soll 😱‼️ Wer kennt das nicht❓
Der neue #Klever #Stadtgutschein mit über 50 #Akzeptanzstellen kann dabei das ideale Geschenk sein. Zu erwerben sind die (auch mit individuellem Motiv gestaltbaren) Gutscheine mit Wunschbetrag online unter https://stadtgutschein-kleve.de/ oder bei der #Touristinfo #Kleve.
Die Stadtgutscheine sind ein Teil des Resultats eines 200.000€ Maßnahmenpaketes, das von allen Fraktionen im Rat der Stadt Kleve am 17.03.2021 zur Unterstützung des Klever Handels und der Gastronomie nach dem Corona-Lockdown beschlossen wurde. 💪🏼🛒
Ladestation für Züge am Bahnhof
Antrag 024/XI Einrichtungen für batterie-elektrische Züge am Bahnhof Kleve
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve bzw. der dazu pandemiebedingt derzeit befugte Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen,
die Planungen für das Gelände in Klever Bahnhofsnähe dahingehend zu erweitern und zu beschleunigen, so dass ab Januar 2025 batterie-elektrisch betriebene Züge auf der
Bahnlinie RE 10 Kleve – Düsseldorf fahren und zudem am Klever Bahnhof aufgeladen werden können. Hierzu muss dringend kurzfristig eine Abstimmung mit der DB Netz GmbH, der DB Energie GmbH, den Klever Stadtwerken sowie den entsprechenden Fachbereichen der Stadtverwaltung Kleve erfolgen. Erforderliche Baumaßnahmen und Verlegungen von besonderen Leitungen sind zu prüfen und bis zur 1. Ratssitzung nach der Sommerpause 2021 im Rat vorzustellen.
Begründung:
Der VRR schreibt seine Leistungen für den ÖPNV mit Wirkung von 2025 neu aus. Ein Kriterium für die Anbieter wird hierbei sein, dass die Züge nicht mehr mit Diesel betrieben werden dürfen.
Bereits jetzt sieht die DB Netz AG vor, die Züge des RE 10 Kleve – Düsseldorf über Batterie elektrisch zu betreiben. Hierzu sollen die Züge zwischen Düsseldorf und Krefeld während der Fahrt aufgeladen werden und müssen dann zudem in Kleve für die Rückfahrt ebenfalls aufgeladen werden. Eine Elektrifizierung der Strecke selbst ist nicht notwendig, allerdings bedarf es einer entsprechenden baulichen Einrichtung in Bahnhofsnähe Kleve.
Kleve plant zwar umfangreiche Maßnahmen für das Gelände am Bahnhof, zurzeit wird allerdings davon ausgegangen, dass die entsprechenden Baumaßnahmen erst 2027 fertig gestellt werden. Der Prozess muss beschleunigt werden, sodass mit Beginn der neuen Ausschreibungsperiode 2025 batterie-elektrische Züge fahren könnten
Batterie-elektrische Züge für nicht elektrifizierte Strecken reduzieren die bisherige Emission von Abgasen im Schienenverkehr und können damit einen wertvollen Beitrag dazu leisten, den Herausforderungen wie Luftverschmutzung, Klimawandel und Rohstoffknappheit zu begegnen. Zudem wird ein Beitrag zum Lärmschutz durch den reduzierten Schallpegel im Vergleich zu Dieselantrieben erreicht. Ein weiterer Vorteil der batterie-elektrisch betriebenen Züge ist zudem die deutlich schnellere Beschleunigung der Züge nach den vielen Haltestationen der Bahnlinie.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Im Haupt- und Finanzausschuss am 17. März 2021 mehrheitlich zugestimmt.
Bahnlinie Kleve – Nimwegen Reaktivierungskonferenz zu Jahresanfang geplant
SPD Kleve diskutiert mit Verkehrsausschussvorsitzenden des Bundestages
Mit Unterstützung des SPD-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im Bundestag Udo Schiefner möchte die SPD, dass der Gesprächsfaden zur Bahnlinie Kleve-Nimwegen
wieder aufgegriffen wird.
Hierzu luden der Landratskandidat Stefan Welberts und die SPD Kleve den Bundestagsabgeordneten
und Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Udo Schiefner nach Kleve ein. Neben der ehemaligen
Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, den SPD Mitgliedern im Klever Verkehrsausschuss
Peter Brückner und Willi Uttendorf sowie dem stellvertretenden Bürgermeister Josef Gietemann,
rundeten die Vertreter der niederländischen Partei PvdA Nimwegen und Berg en Dal (Willem van het
Hekke) und der PvdA Gelderland (Judith Tenbusch) sowie der niederländische FNV-Gewerkschaftssekretär Wilco Veldhorst den Teilnehmerkreis ab.
Foto: Markus van Offeren
Klimaschutz hört nicht an der Grenze auf
Die Reaktivierung der Bahnverbindung Kleve-Nimwegen beschäftigt seit Jahren immer wieder die Politik in der Grenzregion.
„Wer die Mobilitätswende mit Blick auf den Klimaschutz will, muß grenzüberschreitend denken. Wir müssen Gelegenheiten nutzen, um größere Schritte zu unternehmen, innovativen und sauberen grenzüberschreitenden Personenverkehr zu ermöglichen.“
Landratskandidat Stefan Welberts
Wilco Veldhorst machte deutlich, welche Gründe insbesondere aus Arbeitsmarktsicht für die Schienenverbindung sprechen:
Die Öffnung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes erhöht die
Wilco Veldhorst (FNV-Gewerkschaftssekretär)
Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende aus Deutschland und den Niederlanden.
Stärkung der Städte Nimegen, Kleve und die größere Greznregion
Die Reaktivierung böte nicht nur Chancen für Studenten, die Radboud Universität, die Hochschule RheinWaal, die HAN und das ROC, sondern stärke auch die Städte Nimwegen, Kleve und die größere
Grenzregion. Deutsche Patienten und Angehörige bekämen einen besseren Zugang zu einem
universitären Zentrum in Nimwegen, das Medizin auf Spitzenniveau leistet. Hierbei waren sich die Anwesenden einig, dass die wirtschaftlichen Nebeneffekte weit über die positiven Auswirkungen für die vier Nachbargemeinden hinaus gehen würden.
Dr. Barbara Hendricks und Udo Schiefner nannten zudem Beispiele für neue realisierte und
erfolgreiche grenzüberschreitende Verbindungen.
Alle Beteiligten in ein Boot …
Schiefner machte außerdem deutlich, dass alle Beteiligten ins Boot geholt werden müssen. Dazu zählt auch die Gemeinde Berg en Dal, die momentan der Reaktivierung noch kritisch gegenübersteht.
„Anwohner, Bürger und Unternehmen müssen angemessen informiert und einbezogen werden. Es muss Klarheit geben, über den Prozess zur Anbindung an die Schienenverbindung, z.B. Akku-Tram-Train, und Klarheit über die Anbindung der Route in den verschiedenen Dorfzentren“,
Josef Gietemann, stellv. Bürgermeister
Josef Gietemann moderierte gemeinsam mit dem Klever SPD- Fraktionsvorsitzenden Christian Nitsch die Gesprächsrunde.
Zudem betonten die Anwesenden, dass die Umweltauswirkungen umfassend betrachtet werden müssen: von der Verkehrsüberlastung im Umfeld der Universität Nimwegen bis hin zu den
Umweltauswirkungen auf Fauna und Flora in den Randgebieten auf beiden Seiten der Grenze
2023: Grenzüberschreitende Konferenz zur Reaktivierung der Bahnlinie
Für den Bundestagsabgeordneten Schiefner war am Ende des Gespräches klar: Das Thema muss auf
eine überregionale Ebene gehoben werden. So vereinbarten die Anwesenden, im ersten Halbjahr
2023 eine Konferenz zur Reaktivierung der Bahnlinie zu organisieren. Diesmal mit allen Beteiligten
auf deutscher und niederländischer Seite, sowie Informationen und Teilnehmern aus dem
Bundesverkehrsministerium.
Nur wenn alle das gleiche Ziel verfolgen in der Grenzregion, wird die Reaktivierung eine Chance haben
Frktionsvorsitzender Christian Nitsch zieht ein Fazit der Diskussion.
Reaktivierung Bahnlinie Nimwegen-Kleve (spd-kleve.de)
Bahnstrecken-Reaktivierung Kleve – Nimwegen bleibt Thema (spd-kleve.de)