Klimaschutz
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Klimaschutzfahrplan Kleve 2024

gEMEINSAMER aNTRAG

KLIMASCHUTZFAHRPLAN FORTSCHREIBEN

Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve

Bei mehreren Terminen haben sich die demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Kleve mit dem aktuellen Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve befasst. Man war sich darüber einig, dass der Klimaschutz in der Stadt Kleve weiterhin einen hohen Stellenwert haben soll. Die Folgen des Klimawandels sind erkennbar und auch in Kleve zu spüren.

Der Klimaschutzmanager machte deutlich, dass der 2019 aktualisierte Klimaschutzfahrplan nicht ausreicht.

  1. Die gesetzlichen Anforderungen zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 sind nicht erfüllt.
  2. Nicht alle gesetzlich geforderten Bereiche wurden bei den Klimaschutzmaßnahmen betrachtet.
  3. Die Stadt Kleve verfehlt die selbst gesetzten Ziele des Klimaschutzfahrplanes, wenn es keine Veränderungen zum aktuellen Plan gibt.
  4. Die Rahmenbedingungen haben sich verändert und z.B. durch die Nutzung erneuerbarer Energien sind die Möglichkeiten zur CO2-Einsparung verbessert.
  5. Die Stadt Kleve hat als öffentliche Einrichtung eine Vorbildfunktion beim Thema Klimaschutz.

Die demokratischen Fraktionen sehen es deshalb als unverzichtbar an, den Klimaschutzfahrplan von 2019 fortzuschreiben. Hierzu haben CDU, Grüne, SPD, OK und FDP einen gemeinsamen Antrag an den Rat der Stadt Kleve formuliert:

 „Der Rat der Stadt Kleve hält die Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans aus dem Jahr 2019 für erforderlich und beschließt, die Verwaltung (zuständiger Fachbereich FB 64, Dezernat III) mit der Prüfung zu beauftragen, ob und in welchem Umfang hierfür externe Unterstützung und Expertise erforderlich ist und ob ggfs. Fördermittel beantragt werden können. Das Prüfergebnis ist dem Rat nach der Sommerpause 2024 vorzulegen.“

Gemeinsamer Antrag von CDU / Grüne / SPD / OK / FDP im Rat der Stadt Kleve

Es geht weiter …

Die Verwaltung hat pünktlich nach der Sommerpause einen Beschlussvorschlag zur Fortschreibung des Klimaschutzfahrplanes gemacht:

Der Rat der Stadt Kleve beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Vergabe der
Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans an ein externes Planungsbüro einzuleiten.

Drucksache 938 / xi.

Die Mitglieder des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz haben einstimmig dem Rat empfohlen, diesen Beschluss zu fassen. Danach die Vergabe der Planungsleistungen durchgeführt werden.

Wärmebild Rathaus- Rossmann
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Dunkle Rathausfassade: Wer hat das entschieden?

Fehlplanung Rathaus?

Debatten im Ratssaal der Stadt Kleve können sehr hitzig sein. Aber auch ohne temperamentvolle Diskussionen ist die Luft im Ratssaal sehr schnell sehr stickig.

Die Mitglieder im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz haben die bei hochsommerlichen 28 Grad Aussentemperatur wieder hautnah erfahren dürfen. Jetzt ist aber auch bekannt, was eine Ursache ist: Die dunkle Fassade des Rathauses.

Bei einer Untersuchung mit der Wärmebildkamera wurde festgestellt, dass sich die Außenwände des Ratssaales in der Sonne auf ca. 50 Grad Celsius aufheizen. Im Vergleich dazu ist das gegenüberliegende Gebäude mit der hellen Fassade (Rossmann) nahezu 20 Grad Celsius kühler.

Die vor ca. 10 Jahren festgelegte Fassade ist weiterhin nicht unbestritten. Zur Erinnerung hier einige Links, die den Werdegang zur Entscheidung über die Fassade dokumentieren.

Rathausfassade

So verlief der Entscheidungsprozess

Sehr umstritten war die Entscheidung über die äußere Ansicht des Rathausneubaus. Ursprünglich hatten die Architekten eine helle Fassade geplant. Nach heftigen Diskussionen -ausgelöst durch die CDU – wurde die Planung verworfen und der dunkle Klinker zur Ausführung beschlossen.

Fortsgarten
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Landesgartenschau- SPD hat noch Fragen

Landesgartenschau 2029

SPD Kleve hat noch offene Fragen zur Landesgartenschau

Der Aufforderung an alle Fraktionen durch Bürgermeister Wolfgang Gebing, schon jetzt eine positive Stellungnahme zur Bewerbung Kleves für die Landesgartenschau 2029 vor den Beratungen in der Ratssitzung am 21. Februar 2024 abzugeben, möchte die SPD-Fraktion nicht ohne Weiteres nachkommen. Das sind die Hintergründe:

Der Bürgermeister der Stadt Kleve Wolfgang Gebing möchte sie eindeutig: Die Landesgartenschau 2029 in Kleve. Dafür hatte die Verwaltung im Herbst zu einer Informationsveranstaltung eingeladen und die Klever Bürger zur Einbringung von Ideen aufgerufen.

SPD hat Landesgartenschau für Kleve gefordert

In einer Anfrage an den Klever Bürgermeister betont die SPD, dass sie grundsätzlich die Chancen sehe, die mit einer Landesgartenschau einhergingen, wie die Möglichkeiten, strukturrelevante Projekte, die Kleve positiv beflügeln, weiter voranzubringen und umzusetzen, sowie neue Impulse für die Stadt zu setzen. „Für uns als SPD-Fraktion wäre eine Landesgartenschau nicht nur für die Bereiche Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Tourismus von Wichtigkeit. Auch hat eine Botschaft große historische Bedeutung für unsere Schwanenstadt, die mit der Bewerbung einherginge: Die Anbindung Kleves an den Rhein und Kleve – Stadt am Wasser“, führen die Sozialdemokraten aus. In der weiteren Vergangenheit habe die SPD das Thema der Landesgartenschau selbst in den politischen Raum eingebracht. Damals sei man auf großen Widerstand gestoßen.

Der Kommunalpolitik wurden mit einer Präsentation die ersten Ideen zur Landesgartenschau 2029 vorgestellt. In der Ratssitzung am 21. Februar 2024 soll der Rat der Stadt Kleve nun darüber abstimmen, ob Kleve sich für die Landesgartenschau (LaGa) 2029 bewirbt. Nun griff die Verwaltung mit der Bitte um eine positive Stellungnahme der Fraktionen zur Bewerbung für die Landesgartenschau mit Frist zum 31.01.2024 allerdings den Beratungen in der Ratssitzung vor. Die Ratssitzung, in der über die Bewerbung zur Landesgartenschau diskutiert und entschieden wird, findet erst am 21.02.2024 statt. Die Bewerbungsfrist für die LaGa 2029 ist der 01.03.2024.

Fraktionen nicht ausreichend informiert

Für die SPD-Fraktion ist dieses Vorgehen der falsche Weg. Die SPD kritisiert die unzureichende Informationslage der Fraktionen: „Für eine solch weitreichende Entscheidung des Rates und für eine Stellungnahme sind umfassende Informationen notwendig. Diese
liegen den Fraktionen nicht vor. Die auf der Webseite https://www.kleve.de/LAGA29 geteilten Informationen zeigen die erste grobe Präsentation, die Ergebnisse von Informationsveranstaltungen sowie Meinungen und Projektideen“, erläutert der Fraktionsvorsitzende Christian Nitsch.

Desweiteren kritisieren die Sozialdemokraten, dass zu den Kosten für den Klever Haushalt lediglich auf mögliche Fördermittel und Erfahrungswerte aus anderen ausrichtenden Kommunen der Landesgartenschau hingewiesen wird. Die zu erwartenden Belastungen für den Investitions- und Durchführungshaushalt für die Kommune Kleve würden weder aufgeführt noch die Finanzierungsgrundlagen und Auswirkungen auf die Finanzkraft Kleves erläutert.

Aus Sicht der Sozialdemokraten kann und sollte die Politik nur über Dinge entscheiden, wenn sie ausreichend durch die Verwaltung vorab informiert wird. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall“

Christian Nitsch, Fraktionsvorsitzender

Um unter den jetzigen Rahmenbedingungen aber eine Entscheidung treffen zu können, bitten die Sozialdemokraten deshalb nun um die Beantwortung folgender Fragen bis zum 14.2.2024, damit sie mit einer Woche Vorlaufzeit vor der Ratssitzung als Fraktion beraten können:

Fragen an den Bürgermeister:

  1. Mit welchen Auswirkungen für den Investitions- und Durchführungshaushalt der Stadt Kleve ist zu rechnen:
    1. Wie viele Millionen € ca. wird Kleve aus eigenen Mitteln einbringen müssen?
    2. Aus welchen Rücklagen/Produkthaushalten soll dieses Geld finanziert werden (Deckungsvorschlag?)
    3. Würden durch diese Investitionen andere Produkthaushalte und Investitionen zurückgestellt? (z.B. zukünftig notwendige Aufwendungen für Verbesserung des Offenen Ganztages, der Schulentwicklung oder in anderen Bereichen wie Infrastruktur, Mobilität, Klima. Umwelt- und Naturschutz?)
    4. Welches Gesamtbudget wird für die Planung der LaGA 2029 angesetzt und wie wird dieses Budget gegenfinanziert.? Welche Zuschüsse werden eingeplant?

  2. Wie sind die Überlegungen bezüglich der Infrastruktur bei einer möglichen Landesgartenschau?
    1. Wie möchte die Stadt die Verkehrsinfrastruktur für einen erwartenden Besucherzulauf gewährleisten? Hierbei sind sowohl die Besucherströme bei der An- und Abreise aber auch die zwischen den einzelnen LaGa-Orten entstehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen.
      1. ÖPNV
      2. Parkplatzsituation
    2. Wie möchte die Stadt die Übernachtungsmöglichkeiten für einen erwartenden Besucherzulauf im Hinblick auf Hotels und Unterkünfte gewährleisten?

  3. .Wie möchte die Stadt für ausreichende Ressourcen in der Verwaltung zur Planung, Organisation und Durchführung der LAGA sorgen, über die evtl. durch Förderungen zusätzlich zu erwartenden Mitarbeiter*innen? Welche anderen Projekte werden wegen der Landesgartenschau zurückgestellt? Welche Synergien führen dazu, dass städtische Projekte vorrangig bearbeitet werden, und wie ist der Personalbedarf in solchen Fällen zu erfüllen?
    1. Planungsleistungen
    2. Projektleitung
    3. Durchführung und Organisation
    4. Externe Firmen als Dienstleiter
    5. Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung.

Neben dem Fragenkatalog erklärt die SPD-Fraktion zudem die Bereitschaft zur Einberufung und Teilnahme an einer Sondersitzung des Rates zur Klärung aller offenen Fragen in der letzten Februarwoche. Nur hierdurch werde der Herausforderung dieser anstehenden Entscheidung genügend Rechnung getragen und der herausragenden Bedeutung dieses Themas gerecht.

Wenn wir so weitgreifende Entscheidungen in der Kommunalpolitik treffen, die u.a. auch große Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben, ist es unsere Pflicht, die Pro und Contras sorgfältig abzuwägen. Dafür brauchen wir alle Fakten. Wir möchten nicht irgendwann an den Punkt kommen, uns dafür zu rechtfertigen, warum wir diese Entscheidung nicht ausreichend abgewogen haben. Neben all den Chancen einer Landesgartenschau möchten wir auch sicher gehen, dass Investitionen in anderen Bereichen wie z.B. Bildung und Soziales der LaGa nicht zum Opfer fallen,“

Christian Nitsch, Fraktionsvorsitzender
Regenwasser ist kostbar - lasst es auf Eurem Grundstück
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Regenwasserbeseitigung in Kleve

Antrag 098/XI der SPD-Fraktion

Regenwasserbeseitigung in Kleve
(zum Haushalt 2024)

Antrag:

Regenwasser:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass in die «Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AÖR – vom 01.08.2011 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Entwässerungssatzung– » im § 9 Abs. (3) ein neuer Punkt 3 eingeführt wird:

(3) Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht, wenn:
(…)

  1. Für Niederschlagswasser, welches über die belebte Bodenzone dem Grundwasser auf dem zu entwässernden Grundstück über geeignete Anlagen gemeinwohlverträglich zugeführt werden kann, oder ortsnah in Gewässer eingeleitet werden kann oder als Brauchwasser durch den Grundstückseigentümer verbraucht werden kann

Der Absatz 5. wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:

Klimawandel erzwingt Verhaltensänderung

Der Klimawandel zeigt deutlich, dass Starkregenereignisse und Dürreperioden den bisherigen Umgang mit Regenwasser in Frage stellen. Die Bedeutung des Niederschlagswassers für unseren Grundwasserhaushalt, zur Erhaltung unserer Vegetation, zur Schaffung und zum Erhalt eines erträglichen Klimas u.a. gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Aus diesem Grund muss der Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser an die öffentlichen Kanalsysteme, mit Ableitung und Einleitung des Regenwassers in die Vorflut (Kermisdal), in Frage gestellt werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass dort, wo
Niederschlag anfällt, auch die Einleitung in den Boden erfolgt, sofern dies ohne Nachteile für Dritte möglich ist. Auch eine Nutzung zur Bewässerung der Vegetation oder Nutzung als Brauchwasser soll Vorrang vor der bisher bevorzugten Ableitung des Niederschlagswassers haben.

Die Bauleitplanung muss die Nutzung von Regenwasser zulassen

Die Stadt Kleve hat im Rahmen der Bauleitplanung diese Grundsätze zu berücksichtigen und die Erstellung von Abwasseranlagen für neu zu erschließende Gebiete auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken.

Die Gebühren für das Ableiten von Regenwasser sollen zukünftig nur noch dort erhoben werden, wo tatsächlich die öffentlichen Anlagen genutzt werden. Hierdurch erhalten
die Grundstückseigentümer auch den finanziellen Anreiz, eigene
Niederschlagswasserablagen zu errichten.

Rechtsstaatprinzip verletzt

In diesem Zusammenhang hat der bayrische Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 10.11.2008 -Vf.4-VII-06- festgestellt, dass, „wenn eine gemeindliche Satzung zur Beseitigung des Niederschlagswassers an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung anordnet, ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls gegeben
sind, das Rechtsstaatprinzip verletzt wird.“
„Die Einleitung des Niederschlagswassers in eine Sammelkanalisation genieße nicht den Vorrang vor anderen Arten seiner Beseitigung (…).“
Dies zeigt, dass auch die in Kleve gehändelte Praxis zur Regenwasserbeseitigung nicht nur ökologisch bedenklich, sondern auch rechtlich angreifbar ist.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

„Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AÖR – vom 01.08.2011 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung –“

Zur Klarstellung hier der § 9. in der geänderten Fassung:

§ 9** Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Jede Anschlussberechtigte oder jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, ihr oder sein Grundstück in Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang).

(2) Die Anschlussnehmerin oder der Anschlussnehmer ist vorbehaltlich der
Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang), um die Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW zu erfüllen.

(3) Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht, wenn:

  1. die in § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LWG NRW genannten Voraussetzungen für
    in landwirtschaftlichen Betrieben anfallendes Abwasser vorliegen.
  2. wenn Grundwasser lediglich zum Zwecke der Wärmegewinnung dem
    Wasserhaushalt entnommen und unmittelbar danach diesem wieder zugeführt
    wird.
  3. Für Niederschlagswasser, welches über die belebte Bodenzone dem
    Grundwasser auf dem zu entwässernden Grundstück über geeignete
    Anlagen gemeinwohlverträglich zugeführt werden kann, oder ortsnah in
    Gewässer eingeleitet werden kann oder als Brauchwasser durch den
    Grundstückseigentümer verbraucht werden kann.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist den USK nachzuweisen.

(4) Unabhängig vom Vorliegen der in Absatz 3 erwähnten Voraussetzungen ist das häusliche Abwasser aus landwirtschaftlichen Betrieben an die öffentliche
Abwasseranlage anzuschließen und dieser zuzuführen. Die USK können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen, sofern dies nicht zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit führt.

(5) Der Anschluss- und Benutzungszwang besteht in Erfüllung der
Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW auch für das Niederschlagswasser. Dieses gilt nicht in den Fällen des § 5 Absätze 2 und 3 dieser Satzung.

(6) In den im Trennsystem entwässerten Bereichen sind das Schmutz- und das
Niederschlagswasser den jeweils dafür bestimmten Anlagen zuzuführen. In Gebieten mit Druckentwässerung darf nur das Schmutzwasser der Abwasseranlage zugeführt werden.

(7) Bei Neu- und Umbauten muss das Grundstück vor der Benutzung der baulichen Anlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sein. Ein
Zustimmungsverfahren nach § 14 Absatz 1 ist durchzuführen.

(8) Entsteht das Anschlussrecht erst nach der Errichtung einer baulichen Anlage, so ist das Grundstück innerhalb von drei Monaten anzuschließen, nachdem durch öffentliche Bekanntmachung oder Mitteilung an die Anschlussberechtigte oder den Anschlussberechtigten angezeigt wurde, dass das Grundstück angeschlossen werden kann.

Erläuterung:

Was ist eine Schwammstadt?

Das Schwammstadt-Konzept ist ein Konzept der Stadtplanung, das darauf abzielt, möglichst viel anfallendes Regen- bzw. Oberflächenwasser vor Ort aufzunehmen und zu speichern, anstatt es lediglich zu kanalisieren und abzuleiten. Dadurch sollen Überflutungen bei Starkregen-Ereignissen vermieden bzw. verringert, das Stadtklima verbessert und die Gesundheit von Stadtbäumen sowie die Resilienz von gesamten Stadtökosystemen gefördert werden1. Das Konzept sieht vor, dass Regenwasser dort zwischengespeichert wird, wo es fällt. Umwelttechnische und landschaftsarchitektonische Infrastruktur dafür sind etwa versickerungsfähige Verkehrsflächen und Pflaster, Mulden, Rigolen, urbane Grünflächen und Feuchtgebiete12. Durch Elemente grüner Infrastruktur wie Bäume, Fassadenbegrünung und Dachbegrünung kann ein Teil des Wassers verdunsten und so zur Kühlung der Stadt beitragen. Ein weiterer Teil kann versickern. Somit wird das Kanalnetz entlastet12Der Begriff Schwammstadt ist eine eingetragene Wortmarke eines Berliner Landschaftsarchitektenbüros1.

Regenwasserkanal

Weitere Informationen:

Park- und Grünflächen an der Stadthalle
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Klimaorientierter Parkplatz im Stadthallenumfeld

Antrag 091/XI der SPD-Fraktion

Antrag 091/XI der SPD-Fraktion

Klimaorientierter Parkplatz im Stadthallen-umfeld

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass die Machbarkeitsuntersuchung und weitere Aktivitäten zur Errichtung eines Parkhauses an der Stadthalle umgehend eingestellt werden. Stattdessen soll der Auftrag für die Grundlagenplanung eines nachhaltigen, klimaorientierten Parkplatzes im Bereich der Stadthalle erteilt werden. Diese Parkfläche soll bedarfsorientiert bei Veranstaltungen in der Stadthalle genutzt werden können. Dauerparken für PKWs ist auszuschließen.

Vegetation erhalten und weitere Grünflächen anlegen

Folgende Aspekte sind bei der Planung zu berücksichtigen:

  • Es werden offene Beläge für die Fahrgassen verwendet, die Abstellflächen erhalten eine begrünte Oberfläche (z.B. Schotterrasen).
  • Die vorhandene Vegetation ist einzubeziehen und wird durch Bäume zur Beschattung der Flächen ergänzt, die Baumscheiben werden ausreichend dimensioniert und durch Unterpflanzung geschützt.
  • Zur Gliederung der Parkräume werden Heckenpflanzen verwendet, die Ränder hochwertig bepflanzt.
  • Zur Beleuchtung werden bedarfsgesteuerte Lampen mit Solarpanelen verwendet.

Barrierefreiheit, ÖPNV-Haltestelle und Fahrradabstellplätze

  • Die notwendigen Behindertenparkplätze sind barrierefrei zu befestigen, ebenso die Zu- und Abgänge zu diesen Stellflächen.
  • An der Wasserstraße werden für die entfallen Stellflächen an den Bleichen Busparkplätze errichtet, die Anbindung an den ÖPNV ist hier sicher zu stellen.
  • An der Lohstätte sind Taxistände vorzusehen.
  • Für mindestens 20 % der möglichen Besucher der Stadthalle sind sichere Fahrradabstellmöglichkeiten anzulegen.
  • Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einzelne Stellflächen mit Solar/Photovoltaikanlagen zu überdachen. Der Strom soll genutzt werden, um die E-Ladesäulen zu versorgen (siehe auch Prüfantrag der SPD-Fraktion 064/XI zum Haushalt 2022). Dies könnten sowohl Stellflächen/Ladesäulen für E-Fahrzeuge und/oder E-Bikes sein.

Die Kosten sind in das Konzept zur Umgestaltung des Stadthallenumfeldes im 4. Bauabschnitt einzuplanen. Ansätze für ein Parkhaus sind zu streichen.

Begründung

Keine Dauerparkplätze

Für die Errichtung eines Parkhauses im neugestalteten Umfeld der Stadthalle besteht kein Bedarf. Temporär ist es notwendig, für Besucher der Stadthalle Abstellflächen zur Verfügung zu stellen. Daher sollte eine Fläche zur Verfügung gestellt werden, die hochwertig landschaftsgärtnerisch gestaltet ist und von der Befestigung her die zeitlich begrenzte Benutzung als Parkplatz während der Veranstaltungen in der Stadthalle ermöglicht.

Die Anforderungen des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit, des Gewässerschutzes und der Mobilität soll diese Fläche weitestgehend erfüllen.

Ein Parkhaus lehnt die SPD-Fraktion ab


Ein seit Jahren diskutiertes Parkhaus neben der Stadthalle ist aus Sicht der SPD-Fraktion nicht mehr aktuell im Hinblick auf das Mobilitätsverhalten, die Mobilitätswende, den Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie aus finanzpolitischen Gründen.

Karte der Flächenbelastungen in Kleve
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Grundwasserqualität: Müssen wir uns Sorgen machen?

Anfrage der SPD-Fraktion vom
6. Juli 2023: Grundwasserqualität

Vorbelastete Flächen in Kleve?

im Ausschuss Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 27.04.2023 hatte die Verwaltung in ein einer Präsentation* auf belastete Böden z.B. in Kleve-Kellen hingewiesen. In diesem Zusammenhang stellten wir die Anfrage, ob an diesen oder weiteren Stellen im Stadtgebiet Kleve weitere Erkenntnisse über die Grundwasserqualität vorliegen würden (Top 10.a der Niederschrift).

Gibt es ein Kataster zur Grundwasserqualität?

Konkret fragten wir nach einem Grundwasserkataster oder Ähnlichem, aus dem die Grundwasserqualität und Belastung hervorgeht. Der technische Beigeordnete Rauer konnte in Bezug auf das Grundwasser keine Aussage tätigen und sagte eine nachträgliche Information und Mitteilung zu, die wir weiterhin nicht erhalten haben.

Bürgermeister antwortet nicht auf Anfrage!


Im folgenden Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz am 01.06.2023 stellten wir die Anfrage erneut. Auch hier wurde uns zugesagt, die zugesicherte Mitteilung zur Bodenwasserqualität schriftlich den Fraktionen zukommen zu lassen. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.

Die SPD-Fraktion erneuert die Anfrage


Wir fragen deshalb erneut an:

  1. Welche Erkenntnislage liegt Ihnen zu einer vorhandenen Grundwasserbelastung im Stadtgebiet Kleve vor? Wir weisen nochmal ausdrücklich darauf hin, dass es uns nicht nur um die möglichen Auswirkungen von Photovoltaik auf das Grundwasser geht, sondern die gesamte Grundwasserbelastung im Stadtgebiet Kleve.
  2. Gibt es eine Art Grundwasserkataster, die die Qualitäten im Stadtgebiet
    dokumentieren?
  3. Wann wird unsere mehrmals gestellte Anfrage wie zugesagt beantwortet?
Zukunft des Tiergarten Kleve sichern
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Trägerform Tiergarten

Antrag 077/XI Neustrukturierung der Trägerform des
Tiergartens

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge
beschließen, dass

die Verwaltung der Stadt Kleve kurzfristig Gespräche mit dem „Verein Tiergarten Kleve e.V.“ führt, mit dem Ziel, eine Neustrukturierung der Trägerform des Tiergartens vorzunehmen.

Begründung

Die heutige Vereinstätigkeit verlangt eine professionelle Aufstellung, ein nachhaltiges, globales und verantwortungsbewusstes Handeln und schlussendlich bedarf es einer guten Kommunikation nach außen. Diese Anforderungen sind beim „Verein Tiergarten Kleve e.V.“ heute längst vorhanden und werden stetig weiterentwickelt.

Die Vorstände arbeiteten ehrenamtlich und dieses bedeutet gleichzeitig nicht, dass sie in Haftungsfällen nicht belangt werden können. Im Interesse des Eigenschutzes kann ein Versicherungsschutz sowie eine rechtliche Beratung zur Abwehr von Gefahren vorgenommen werden – ob dieses dann ausreichend sein wird, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass das gesetzliche Anforderungsprofil an Vorstände heute vielschichtiger ist als je zuvor und denen einer Unternehmensverantwortung nur in wenigen Bereichen
dem Grunde nach hintenansteht.

Weiterentwicklung des Zoologischen Tiergarten Kleve

Durch den zuletzt gefassten Ratsbeschluss zur verlässlichen Betriebskostenzuschussgewährung und dem Beschluss im Rahmen einer CoFinanzierung“ zur Projektierung erster Maßnahmen aus der Konzeption zum „Masterplan 20+“ hat der Rat eine erste Weichenstellung zur Weiterentwicklung
des „Zoologischen Tiergarten Kleve“ vorgenommen.

In der anschließenden Diskussion wurde seitens des Vorstandes deutlich, dass
die hiermit in zusammenhangstehenden Entscheidungen das vertretbare Maß der
Verantwortbarkeit eines Vereinsvorstandes übersteigen.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve stellt mit diesem Antrag sicher, dass durch eine zu suchende geeignete gesetzliche Trägerform die Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes, das „Haftungsrisiko“ sowie die satzungsmäßige Entscheidungsabläufe in Kooperation mit dem Rat sichergestellt werden können. Eine geeignete Trägerform könnte eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung „gGmbH“ sein, da diese dann einen gemeinwohlorientierten Zweck verfolgt.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Siehe auch den SPD-Antrag zur Entscheidungsfindung über die Zukunft des Tiegarten Kleve

Rathau Kleve mit Dachbegrünung und Photovoltaik
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Controllingbericht Klima-, Umwelt-, Naturschutz

Antrag 074/XI Controllingbericht Klima-, Umwelt- und
Naturschutz

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge
beschließen, dass

die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen aus dem Klimaschutzfahrplan von 2014 in der fortgeschriebenen Fassung vom 12.02.2019 mit aktuellen Kennzahlen und Meilensteinen in einem Controlling Bericht zu hinterlegen sind.

Erkennbar sollen die Plandaten und die Ist-Daten sein, um Abweichungen transparent darzustellen. Dem zuständigen Fachausschuss ist jährlich ein Bericht vorzulegen, aus dem erkennbar ist, ob die Maßnahme/Handlungsempfehlung planmäßig umgesetzt wird. Bei Abweichungen sind die Gründe zu hinterlegen und die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die vom Rat beschlossenen Ziele zu erreichen.

Begründung:

Bereits am 21.04.2021 hat die SPD-Fraktion um Vorlage von Kennzahlen zum Klimaschutzfahrplan gebeten. Die Verwaltung hatte zugesagt, diese zu entwickeln
und dem Rat vorzulegen. Am 12.07.2022 hat die SPD noch einmal an die Vorlage
der Kennzahlen erinnert und um Bericht im Ausschuss für Klima, Umwelt und Naturschutz am 11.08.2022 gebeten. Bis zum heutigen Tag liegen die Kennzahlen nicht vor.

Im Klimaschutzfahrplan sind für die einzelnen Handlungsfelder konkrete Maßnahmen mit Zielen, Arbeitsschritten, Personalaufwand, Sachkosten, Fördermöglichkeiten, Zeiten und Meilensteinen u.a. hinterlegt. Daher können die
Kennzahlen aus dem Klimaschutzfahrplan ohne großen Planungsaufwand erstellt
werden. Die Zeitangaben sind zu terminieren und personalisieren.

Der Fachbereich 64 hat zwar im August 2022 einen Controlling Bericht vorgetragen. Dieser enthielt jedoch lediglich fiskalische Angaben über die
Umsetzung der Haushaltsansätze. Eindrucksvoll werden durch den Klimaschutzmanager auch durchgeführte Maßnahmen in Kleve vorgestellt und
die Auswirkungen des Klimawandels dargestellt.

Um eine Aussage zu treffen, ob die durchgeführten Tätigkeiten ausreichend sind,
die vom Rat beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen, fehlen den Ratsmitgliedern wichtige Informationen. Es ist keine Aussage darüber möglich,
ob die Umsetzung des Klimaschutzfahrplanes zeitgerecht erfolgt, ob die
Umsetzung der Handlungsempfehlungen sich im Zeitplan befinden, oder gar
Zeitverzug eingetreten ist. Dieser würde flankierende Ratsbeschlüsse zur
Erreichung der vorgegebenen Ziele erfordern.

Desweitere ist es weder der Verwaltung noch dem Rat möglich, die erforderlichen
Ressourcen und Finanzmittel zur Erreichung der Klimaschutzziele für das nächste
Haushaltsjahr zu planen und bereit zu stellen.

Bei einem so langfristig ausgelegten Konzept ist eine Steuerung durch
Kennzahlen zwingend erforderlich, um die Zielerreichung nicht zum Lotteriespiel
werden zu lassen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Kinderfreundliche Mülleimer
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Kinderfreundliche Mülleimer

Antrag 075/XI Kinderfreundliche Mülleimer

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass die Verwaltung den allmählichen

Ersatz von Mülleimern durch kinderfreundliche Mülleimer an von Kindern häufig besuchten Orten vornimmt. Neu zu errichtende Mülleimer sind von vorneherein als kinderfreundliche Versionen zu errichten.

Begründung:

Die Sensibilisierung und Begeisterung für den Umwelt- und Naturschutz fangen schon von klein auf an. Wir möchten diese Begeisterung möglichst früh wecken und an die Hand nehmen, sodass wir in der Verwendung von kinderfreundlichen Mülleimern einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Umwelt und Naturschutz sehen. Simultan könnte man dergestalt auch zu einer kinderfreundlichen Stadtgestaltung beitragen.

Oft sind Mülleimer in ihrer Form und Design eher an Erwachsene orientiert, sodass es für Kinder aufgrund ihrer Körpergröße erschwert wird, den Müll in öffentliche Mülleimer ordnungsgemäß zu hinterlassen. Beispielsweise könnten die die kinderfreundlicheren Mülleimer die Form eines Tieres entsprechen, mit der Beschriftung bzw. Aufforderung den Mülleimer mit Müll zu „füttern“. Wünschenswert wäre möglicherweise ein dahingehender klevischer bzw.
niederrheinischer Bezug. Ggf. könnte man auch einen Ideenwettbewerb für Schülerinnen und Schüler für das konzeptionelle Design der kinderfreundlichen
Mülleimer* organisieren.

Zunächst möchten wir hiermit anregen, eine sukzessive (beispielweise bei Neuanschaffung oder Umrüstung von veralteten Mülleimern) Installation von entsprechenden kinderfreundlichen Mülleimern an Orten durchzuführen, wo eine hohe Frequentierung von Kindern abschätzbar ist, wie beispielweise an Schulen, Kinderspielplätzen oder möglicherweise Teilen der Innenstadt.

Unseres Erachtens könnte dies auch als eine Testphase betrachtet werden. Sobald eine positive Resonanz der kinderfreundlichen Mülleimer zu vernehmen ist, halten wir es unsererseits für begrüßenswert weitere Mülleimer entsprechend umzurüsten/aufzustellen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Klimaschutzmanager
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Klimaschutzmanager

Antrag 082/XI Unbefristete Anstellung
Klimaschutzmanager

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge
beschließen, dass

die Stelle des Klimaschutzmanagers im Fachbereich 64 (Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit) in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird.

Auch bei Auslaufen der Förderung sind Mittel im Haushalt bereit zu stellen, um die Stelle des Klimaschutzmanagers als feste Stelle bei der Stadt Kleve langfristig zu sichern. Bezugnehmend auf unseren Antrag 81/XI soll zudem das Kompetenzfeld des Klimaschutzmanagers erweitert werden, um die Teamleitung und Vorgesetztenfunktion für die Mitarbeiter im Bereich Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit mit entsprechender Eingruppierung.

Hier ist dann die freiwerdende Fördermöglichkeit einzubringen.

Begründung

Im Evaluationsbericht des Fachbereichs 64 vom August 2022 wurde sehr deutlich
gemacht, dass der Fachbereich Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit dringend personelle Ressourcen braucht. Die Herausforderungen im Bereich wachsen stetig und die Stelle des Klimaschutzmanagers spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Die Arbeit des derzeitigen Klimaschutzmanagers wird fraktionsübergreifend und bei Bürgerinnen und Bürgern äußerst geschätzt und für sehr wertvoll erachtet. Die
Stelle wird noch bis zum 31.03.2023 gefördert. Auch wenn sich darüber hinaus Fördermöglichkeiten ergeben, halten wir es für zwingend erforderlich, im Sinne des Stelleninhabers aber auch der Stadt Kleve für langfristige Planungssicherheit zu sorgen.


Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.