Antrag 074/XI Controllingbericht Klima-, Umwelt- und
Naturschutz
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge
beschließen, dass
die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen aus dem Klimaschutzfahrplan von 2014 in der fortgeschriebenen Fassung vom 12.02.2019 mit aktuellen Kennzahlen und Meilensteinen in einem Controlling Bericht zu hinterlegen sind.
Erkennbar sollen die Plandaten und die Ist-Daten sein, um Abweichungen transparent darzustellen. Dem zuständigen Fachausschuss ist jährlich ein Bericht vorzulegen, aus dem erkennbar ist, ob die Maßnahme/Handlungsempfehlung planmäßig umgesetzt wird. Bei Abweichungen sind die Gründe zu hinterlegen und die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die vom Rat beschlossenen Ziele zu erreichen.
Begründung:
Bereits am 21.04.2021 hat die SPD-Fraktion um Vorlage von Kennzahlen zum Klimaschutzfahrplan gebeten. Die Verwaltung hatte zugesagt, diese zu entwickeln
und dem Rat vorzulegen. Am 12.07.2022 hat die SPD noch einmal an die Vorlage
der Kennzahlen erinnert und um Bericht im Ausschuss für Klima, Umwelt und Naturschutz am 11.08.2022 gebeten. Bis zum heutigen Tag liegen die Kennzahlen nicht vor.
Im Klimaschutzfahrplan sind für die einzelnen Handlungsfelder konkrete Maßnahmen mit Zielen, Arbeitsschritten, Personalaufwand, Sachkosten, Fördermöglichkeiten, Zeiten und Meilensteinen u.a. hinterlegt. Daher können die
Kennzahlen aus dem Klimaschutzfahrplan ohne großen Planungsaufwand erstellt
werden. Die Zeitangaben sind zu terminieren und personalisieren.
Der Fachbereich 64 hat zwar im August 2022 einen Controlling Bericht vorgetragen. Dieser enthielt jedoch lediglich fiskalische Angaben über die
Umsetzung der Haushaltsansätze. Eindrucksvoll werden durch den Klimaschutzmanager auch durchgeführte Maßnahmen in Kleve vorgestellt und
die Auswirkungen des Klimawandels dargestellt.
Um eine Aussage zu treffen, ob die durchgeführten Tätigkeiten ausreichend sind,
die vom Rat beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen, fehlen den Ratsmitgliedern wichtige Informationen. Es ist keine Aussage darüber möglich,
ob die Umsetzung des Klimaschutzfahrplanes zeitgerecht erfolgt, ob die
Umsetzung der Handlungsempfehlungen sich im Zeitplan befinden, oder gar
Zeitverzug eingetreten ist. Dieser würde flankierende Ratsbeschlüsse zur
Erreichung der vorgegebenen Ziele erfordern.
Desweitere ist es weder der Verwaltung noch dem Rat möglich, die erforderlichen
Ressourcen und Finanzmittel zur Erreichung der Klimaschutzziele für das nächste
Haushaltsjahr zu planen und bereit zu stellen.
Bei einem so langfristig ausgelegten Konzept ist eine Steuerung durch
Kennzahlen zwingend erforderlich, um die Zielerreichung nicht zum Lotteriespiel
werden zu lassen.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.