Antrag 024/XI Einrichtungen für batterie-elektrische Züge am Bahnhof Kleve
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve bzw. der dazu pandemiebedingt derzeit befugte Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen,
die Planungen für das Gelände in Klever Bahnhofsnähe dahingehend zu erweitern und zu beschleunigen, so dass ab Januar 2025 batterie-elektrisch betriebene Züge auf der
Bahnlinie RE 10 Kleve – Düsseldorf fahren und zudem am Klever Bahnhof aufgeladen werden können. Hierzu muss dringend kurzfristig eine Abstimmung mit der DB Netz GmbH, der DB Energie GmbH, den Klever Stadtwerken sowie den entsprechenden Fachbereichen der Stadtverwaltung Kleve erfolgen. Erforderliche Baumaßnahmen und Verlegungen von besonderen Leitungen sind zu prüfen und bis zur 1. Ratssitzung nach der Sommerpause 2021 im Rat vorzustellen.
Begründung:
Der VRR schreibt seine Leistungen für den ÖPNV mit Wirkung von 2025 neu aus. Ein Kriterium für die Anbieter wird hierbei sein, dass die Züge nicht mehr mit Diesel betrieben werden dürfen.
Bereits jetzt sieht die DB Netz AG vor, die Züge des RE 10 Kleve – Düsseldorf über Batterie elektrisch zu betreiben. Hierzu sollen die Züge zwischen Düsseldorf und Krefeld während der Fahrt aufgeladen werden und müssen dann zudem in Kleve für die Rückfahrt ebenfalls aufgeladen werden. Eine Elektrifizierung der Strecke selbst ist nicht notwendig, allerdings bedarf es einer entsprechenden baulichen Einrichtung in Bahnhofsnähe Kleve.
Kleve plant zwar umfangreiche Maßnahmen für das Gelände am Bahnhof, zurzeit wird allerdings davon ausgegangen, dass die entsprechenden Baumaßnahmen erst 2027 fertig gestellt werden. Der Prozess muss beschleunigt werden, sodass mit Beginn der neuen Ausschreibungsperiode 2025 batterie-elektrische Züge fahren könnten
Batterie-elektrische Züge für nicht elektrifizierte Strecken reduzieren die bisherige Emission von Abgasen im Schienenverkehr und können damit einen wertvollen Beitrag dazu leisten, den Herausforderungen wie Luftverschmutzung, Klimawandel und Rohstoffknappheit zu begegnen. Zudem wird ein Beitrag zum Lärmschutz durch den reduzierten Schallpegel im Vergleich zu Dieselantrieben erreicht. Ein weiterer Vorteil der batterie-elektrisch betriebenen Züge ist zudem die deutlich schnellere Beschleunigung der Züge nach den vielen Haltestationen der Bahnlinie.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Im Haupt- und Finanzausschuss am 17. März 2021 mehrheitlich zugestimmt.