Klimaschutz
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Klimaschutzfahrplan Kleve 2024

gEMEINSAMER aNTRAG

KLIMASCHUTZFAHRPLAN FORTSCHREIBEN

Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve

Bei mehreren Terminen haben sich die demokratischen Fraktionen im Rat der Stadt Kleve mit dem aktuellen Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve befasst. Man war sich darüber einig, dass der Klimaschutz in der Stadt Kleve weiterhin einen hohen Stellenwert haben soll. Die Folgen des Klimawandels sind erkennbar und auch in Kleve zu spüren.

Der Klimaschutzmanager machte deutlich, dass der 2019 aktualisierte Klimaschutzfahrplan nicht ausreicht.

  1. Die gesetzlichen Anforderungen zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 sind nicht erfüllt.
  2. Nicht alle gesetzlich geforderten Bereiche wurden bei den Klimaschutzmaßnahmen betrachtet.
  3. Die Stadt Kleve verfehlt die selbst gesetzten Ziele des Klimaschutzfahrplanes, wenn es keine Veränderungen zum aktuellen Plan gibt.
  4. Die Rahmenbedingungen haben sich verändert und z.B. durch die Nutzung erneuerbarer Energien sind die Möglichkeiten zur CO2-Einsparung verbessert.
  5. Die Stadt Kleve hat als öffentliche Einrichtung eine Vorbildfunktion beim Thema Klimaschutz.

Die demokratischen Fraktionen sehen es deshalb als unverzichtbar an, den Klimaschutzfahrplan von 2019 fortzuschreiben. Hierzu haben CDU, Grüne, SPD, OK und FDP einen gemeinsamen Antrag an den Rat der Stadt Kleve formuliert:

 „Der Rat der Stadt Kleve hält die Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans aus dem Jahr 2019 für erforderlich und beschließt, die Verwaltung (zuständiger Fachbereich FB 64, Dezernat III) mit der Prüfung zu beauftragen, ob und in welchem Umfang hierfür externe Unterstützung und Expertise erforderlich ist und ob ggfs. Fördermittel beantragt werden können. Das Prüfergebnis ist dem Rat nach der Sommerpause 2024 vorzulegen.“

Gemeinsamer Antrag von CDU / Grüne / SPD / OK / FDP im Rat der Stadt Kleve

Es geht weiter …

Die Verwaltung hat pünktlich nach der Sommerpause einen Beschlussvorschlag zur Fortschreibung des Klimaschutzfahrplanes gemacht:

Der Rat der Stadt Kleve beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Vergabe der
Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans an ein externes Planungsbüro einzuleiten.

Drucksache 938 / xi.

Die Mitglieder des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz haben einstimmig dem Rat empfohlen, diesen Beschluss zu fassen. Danach die Vergabe der Planungsleistungen durchgeführt werden.

Wärmebild Rathaus- Rossmann
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Dunkle Rathausfassade: Wer hat das entschieden?

Fehlplanung Rathaus?

Debatten im Ratssaal der Stadt Kleve können sehr hitzig sein. Aber auch ohne temperamentvolle Diskussionen ist die Luft im Ratssaal sehr schnell sehr stickig.

Die Mitglieder im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz haben die bei hochsommerlichen 28 Grad Aussentemperatur wieder hautnah erfahren dürfen. Jetzt ist aber auch bekannt, was eine Ursache ist: Die dunkle Fassade des Rathauses.

Bei einer Untersuchung mit der Wärmebildkamera wurde festgestellt, dass sich die Außenwände des Ratssaales in der Sonne auf ca. 50 Grad Celsius aufheizen. Im Vergleich dazu ist das gegenüberliegende Gebäude mit der hellen Fassade (Rossmann) nahezu 20 Grad Celsius kühler.

Die vor ca. 10 Jahren festgelegte Fassade ist weiterhin nicht unbestritten. Zur Erinnerung hier einige Links, die den Werdegang zur Entscheidung über die Fassade dokumentieren.

Rathausfassade

So verlief der Entscheidungsprozess

Sehr umstritten war die Entscheidung über die äußere Ansicht des Rathausneubaus. Ursprünglich hatten die Architekten eine helle Fassade geplant. Nach heftigen Diskussionen -ausgelöst durch die CDU – wurde die Planung verworfen und der dunkle Klinker zur Ausführung beschlossen.

Regenwasser ist kostbar - lasst es auf Eurem Grundstück
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Regenwasserbeseitigung in Kleve

Antrag 098/XI der SPD-Fraktion

Regenwasserbeseitigung in Kleve
(zum Haushalt 2024)

Antrag:

Regenwasser:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass in die «Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AÖR – vom 01.08.2011 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Entwässerungssatzung– » im § 9 Abs. (3) ein neuer Punkt 3 eingeführt wird:

(3) Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht, wenn:
(…)

  1. Für Niederschlagswasser, welches über die belebte Bodenzone dem Grundwasser auf dem zu entwässernden Grundstück über geeignete Anlagen gemeinwohlverträglich zugeführt werden kann, oder ortsnah in Gewässer eingeleitet werden kann oder als Brauchwasser durch den Grundstückseigentümer verbraucht werden kann

Der Absatz 5. wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:

Klimawandel erzwingt Verhaltensänderung

Der Klimawandel zeigt deutlich, dass Starkregenereignisse und Dürreperioden den bisherigen Umgang mit Regenwasser in Frage stellen. Die Bedeutung des Niederschlagswassers für unseren Grundwasserhaushalt, zur Erhaltung unserer Vegetation, zur Schaffung und zum Erhalt eines erträglichen Klimas u.a. gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Aus diesem Grund muss der Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser an die öffentlichen Kanalsysteme, mit Ableitung und Einleitung des Regenwassers in die Vorflut (Kermisdal), in Frage gestellt werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass dort, wo
Niederschlag anfällt, auch die Einleitung in den Boden erfolgt, sofern dies ohne Nachteile für Dritte möglich ist. Auch eine Nutzung zur Bewässerung der Vegetation oder Nutzung als Brauchwasser soll Vorrang vor der bisher bevorzugten Ableitung des Niederschlagswassers haben.

Die Bauleitplanung muss die Nutzung von Regenwasser zulassen

Die Stadt Kleve hat im Rahmen der Bauleitplanung diese Grundsätze zu berücksichtigen und die Erstellung von Abwasseranlagen für neu zu erschließende Gebiete auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken.

Die Gebühren für das Ableiten von Regenwasser sollen zukünftig nur noch dort erhoben werden, wo tatsächlich die öffentlichen Anlagen genutzt werden. Hierdurch erhalten
die Grundstückseigentümer auch den finanziellen Anreiz, eigene
Niederschlagswasserablagen zu errichten.

Rechtsstaatprinzip verletzt

In diesem Zusammenhang hat der bayrische Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 10.11.2008 -Vf.4-VII-06- festgestellt, dass, „wenn eine gemeindliche Satzung zur Beseitigung des Niederschlagswassers an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung anordnet, ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls gegeben
sind, das Rechtsstaatprinzip verletzt wird.“
„Die Einleitung des Niederschlagswassers in eine Sammelkanalisation genieße nicht den Vorrang vor anderen Arten seiner Beseitigung (…).“
Dies zeigt, dass auch die in Kleve gehändelte Praxis zur Regenwasserbeseitigung nicht nur ökologisch bedenklich, sondern auch rechtlich angreifbar ist.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

„Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AÖR – vom 01.08.2011 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung –“

Zur Klarstellung hier der § 9. in der geänderten Fassung:

§ 9** Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Jede Anschlussberechtigte oder jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, ihr oder sein Grundstück in Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang).

(2) Die Anschlussnehmerin oder der Anschlussnehmer ist vorbehaltlich der
Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang), um die Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW zu erfüllen.

(3) Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht, wenn:

  1. die in § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LWG NRW genannten Voraussetzungen für
    in landwirtschaftlichen Betrieben anfallendes Abwasser vorliegen.
  2. wenn Grundwasser lediglich zum Zwecke der Wärmegewinnung dem
    Wasserhaushalt entnommen und unmittelbar danach diesem wieder zugeführt
    wird.
  3. Für Niederschlagswasser, welches über die belebte Bodenzone dem
    Grundwasser auf dem zu entwässernden Grundstück über geeignete
    Anlagen gemeinwohlverträglich zugeführt werden kann, oder ortsnah in
    Gewässer eingeleitet werden kann oder als Brauchwasser durch den
    Grundstückseigentümer verbraucht werden kann.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist den USK nachzuweisen.

(4) Unabhängig vom Vorliegen der in Absatz 3 erwähnten Voraussetzungen ist das häusliche Abwasser aus landwirtschaftlichen Betrieben an die öffentliche
Abwasseranlage anzuschließen und dieser zuzuführen. Die USK können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen, sofern dies nicht zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit führt.

(5) Der Anschluss- und Benutzungszwang besteht in Erfüllung der
Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW auch für das Niederschlagswasser. Dieses gilt nicht in den Fällen des § 5 Absätze 2 und 3 dieser Satzung.

(6) In den im Trennsystem entwässerten Bereichen sind das Schmutz- und das
Niederschlagswasser den jeweils dafür bestimmten Anlagen zuzuführen. In Gebieten mit Druckentwässerung darf nur das Schmutzwasser der Abwasseranlage zugeführt werden.

(7) Bei Neu- und Umbauten muss das Grundstück vor der Benutzung der baulichen Anlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sein. Ein
Zustimmungsverfahren nach § 14 Absatz 1 ist durchzuführen.

(8) Entsteht das Anschlussrecht erst nach der Errichtung einer baulichen Anlage, so ist das Grundstück innerhalb von drei Monaten anzuschließen, nachdem durch öffentliche Bekanntmachung oder Mitteilung an die Anschlussberechtigte oder den Anschlussberechtigten angezeigt wurde, dass das Grundstück angeschlossen werden kann.

Erläuterung:

Was ist eine Schwammstadt?

Das Schwammstadt-Konzept ist ein Konzept der Stadtplanung, das darauf abzielt, möglichst viel anfallendes Regen- bzw. Oberflächenwasser vor Ort aufzunehmen und zu speichern, anstatt es lediglich zu kanalisieren und abzuleiten. Dadurch sollen Überflutungen bei Starkregen-Ereignissen vermieden bzw. verringert, das Stadtklima verbessert und die Gesundheit von Stadtbäumen sowie die Resilienz von gesamten Stadtökosystemen gefördert werden1. Das Konzept sieht vor, dass Regenwasser dort zwischengespeichert wird, wo es fällt. Umwelttechnische und landschaftsarchitektonische Infrastruktur dafür sind etwa versickerungsfähige Verkehrsflächen und Pflaster, Mulden, Rigolen, urbane Grünflächen und Feuchtgebiete12. Durch Elemente grüner Infrastruktur wie Bäume, Fassadenbegrünung und Dachbegrünung kann ein Teil des Wassers verdunsten und so zur Kühlung der Stadt beitragen. Ein weiterer Teil kann versickern. Somit wird das Kanalnetz entlastet12Der Begriff Schwammstadt ist eine eingetragene Wortmarke eines Berliner Landschaftsarchitektenbüros1.

Regenwasserkanal

Weitere Informationen:

Park- und Grünflächen an der Stadthalle
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Klimaorientierter Parkplatz im Stadthallenumfeld

Antrag 091/XI der SPD-Fraktion

Antrag 091/XI der SPD-Fraktion

Klimaorientierter Parkplatz im Stadthallen-umfeld

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass die Machbarkeitsuntersuchung und weitere Aktivitäten zur Errichtung eines Parkhauses an der Stadthalle umgehend eingestellt werden. Stattdessen soll der Auftrag für die Grundlagenplanung eines nachhaltigen, klimaorientierten Parkplatzes im Bereich der Stadthalle erteilt werden. Diese Parkfläche soll bedarfsorientiert bei Veranstaltungen in der Stadthalle genutzt werden können. Dauerparken für PKWs ist auszuschließen.

Vegetation erhalten und weitere Grünflächen anlegen

Folgende Aspekte sind bei der Planung zu berücksichtigen:

  • Es werden offene Beläge für die Fahrgassen verwendet, die Abstellflächen erhalten eine begrünte Oberfläche (z.B. Schotterrasen).
  • Die vorhandene Vegetation ist einzubeziehen und wird durch Bäume zur Beschattung der Flächen ergänzt, die Baumscheiben werden ausreichend dimensioniert und durch Unterpflanzung geschützt.
  • Zur Gliederung der Parkräume werden Heckenpflanzen verwendet, die Ränder hochwertig bepflanzt.
  • Zur Beleuchtung werden bedarfsgesteuerte Lampen mit Solarpanelen verwendet.

Barrierefreiheit, ÖPNV-Haltestelle und Fahrradabstellplätze

  • Die notwendigen Behindertenparkplätze sind barrierefrei zu befestigen, ebenso die Zu- und Abgänge zu diesen Stellflächen.
  • An der Wasserstraße werden für die entfallen Stellflächen an den Bleichen Busparkplätze errichtet, die Anbindung an den ÖPNV ist hier sicher zu stellen.
  • An der Lohstätte sind Taxistände vorzusehen.
  • Für mindestens 20 % der möglichen Besucher der Stadthalle sind sichere Fahrradabstellmöglichkeiten anzulegen.
  • Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einzelne Stellflächen mit Solar/Photovoltaikanlagen zu überdachen. Der Strom soll genutzt werden, um die E-Ladesäulen zu versorgen (siehe auch Prüfantrag der SPD-Fraktion 064/XI zum Haushalt 2022). Dies könnten sowohl Stellflächen/Ladesäulen für E-Fahrzeuge und/oder E-Bikes sein.

Die Kosten sind in das Konzept zur Umgestaltung des Stadthallenumfeldes im 4. Bauabschnitt einzuplanen. Ansätze für ein Parkhaus sind zu streichen.

Begründung

Keine Dauerparkplätze

Für die Errichtung eines Parkhauses im neugestalteten Umfeld der Stadthalle besteht kein Bedarf. Temporär ist es notwendig, für Besucher der Stadthalle Abstellflächen zur Verfügung zu stellen. Daher sollte eine Fläche zur Verfügung gestellt werden, die hochwertig landschaftsgärtnerisch gestaltet ist und von der Befestigung her die zeitlich begrenzte Benutzung als Parkplatz während der Veranstaltungen in der Stadthalle ermöglicht.

Die Anforderungen des Klimaschutzes, der Nachhaltigkeit, des Gewässerschutzes und der Mobilität soll diese Fläche weitestgehend erfüllen.

Ein Parkhaus lehnt die SPD-Fraktion ab


Ein seit Jahren diskutiertes Parkhaus neben der Stadthalle ist aus Sicht der SPD-Fraktion nicht mehr aktuell im Hinblick auf das Mobilitätsverhalten, die Mobilitätswende, den Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie aus finanzpolitischen Gründen.

Radverkehrskonzept muss an moderne Standards angepasst werden
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Fortschreibung Radverkehrskonzept

Antrag 086/XI der SPD-Fraktion: Fortschreibung Radverkehrskonzept

die SPD-Fraktion im Rat der der Stadt Kleve beantragt, der Rat möge beschließen, dass das
Radverkehrskonzept der Stadt Kleve vom März 2010 mit dem Titel „Anschub für die Radverkehrsförderung“ wird im Rahmen der Umsetzung des Mobiltätsentwicklungskonzeptes (Handlungsfeld R1) evaluiert und gemäß den Rahmenbedingungen des Jahres 2023 fortgeschrieben wird. Gleichzeitig wird für die Umsetzung des fortgeschrieben Radverkehrskonzeptes ein Controllingkonzept erstellt, mit dem Ziel die Maßnahmen bis zum Jahr 2030 sicher zu stellen.

Begründung

Mit dem Radverkehrskonzept von 2010 wurde die Radverkehrsentwicklung als Instrument der Stadtentwicklung gesehen. Attraktive Strukturen für das Fahrrad sollten optimale Bedingungen für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung schaffen. Das Konzept sieht hierin die Möglichkeit, Kleve zu einer zukunftsfähigen, belebten und wohnlichen Stadt zu machen.

Ziel verfehlt!

Dieses Leitbild und die im Konzept aufgeführten Leitlinien haben sicher auch in der Stadt Kleve im Jahr 2023 Bestand. Daher ist die Maßnahme R1 im Mobilitätsentwicklungskonzept zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes folgerichtig. Insbesondere, da im Mobilitätsentwicklungskonzept festgestellt wird, dass die bis zum Jahr 2020 zu erreichenden Ziele weit verfehlt wurden.
Der Radverkehr hat sich in Deutschland seit 2010 quantitativ und qualitativ weiterentwickelt.

Ein modernes Radverkehrskonzept muss dies berücksichtigen. Nach der Befragung im Zusammenhang mit dem Mobilitätsentwicklungskonzeptes und den regelmäßigen Erhebungen des ADFC zeigen sich weiterhin große Bedarfe zur Weiterentwicklung des Radverkehrs in Kleve. Auch die Mitteilungen der Fahrradfahrer im Rahmen des Stadtradelns wiederholen sich in vielen Punkten regelmäßig, ohne dass nachhaltig Lösungen für die Schwierigkeiten aufgezeigt werden.

Straßenverkehrsordnung wurde geändert

Im Jahr 2020 wurde durch den Gesetzgeber die Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel „mehr Sicherheit für Radfahrer“ novelliert (StVO-Novelle: die wichtigsten Änderungen – Arbeit & Gesundheit (dguv.de). In Kleve hat dies vor allem dazu geführt, dass der Zustand vieler Radwege nicht ausreicht, um diese als Radweg auszuweisen. Defacto hat Kleve heute weniger Radwege als im Jahr 2010. Das Radverkehrskonzept muss diesen Aspekt aufnehmen und Lösungen für diesen unbefriedigenden Zustand entwickeln. Hierzu bietet die aktuelle Straßenverkehrsordnung Möglichkeiten, die im Jahr 2010 noch nicht bestanden.

Da sich die übergeordneten Ebenen bereits mit den Zielen für ein Radverkehrskonzept befasst haben, ist es folgerichtig, dass auch die Stadt Kleve hier die Aktivitäten verstärkt und neu ausrichtet. Der Bund hat mit dem „Nationalen Radverkehrsplan 3.0“ im April 2021 die Stärkung des Radverkehrs als klimafreundliches, gesundes und günstiges Verkehrsmittel anerkannt (BMDV – Radverkehr (bund.de)).
Auch das Land NRW ist mit dem „Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW vom Nov. 2021) in dieser Richtung unterwegs. Zahlreiche Förderprogramme sind seither entwickelt worden.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Rathau Kleve mit Dachbegrünung und Photovoltaik
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Controllingbericht Klima-, Umwelt-, Naturschutz

Antrag 074/XI Controllingbericht Klima-, Umwelt- und
Naturschutz

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge
beschließen, dass

die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen aus dem Klimaschutzfahrplan von 2014 in der fortgeschriebenen Fassung vom 12.02.2019 mit aktuellen Kennzahlen und Meilensteinen in einem Controlling Bericht zu hinterlegen sind.

Erkennbar sollen die Plandaten und die Ist-Daten sein, um Abweichungen transparent darzustellen. Dem zuständigen Fachausschuss ist jährlich ein Bericht vorzulegen, aus dem erkennbar ist, ob die Maßnahme/Handlungsempfehlung planmäßig umgesetzt wird. Bei Abweichungen sind die Gründe zu hinterlegen und die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die vom Rat beschlossenen Ziele zu erreichen.

Begründung:

Bereits am 21.04.2021 hat die SPD-Fraktion um Vorlage von Kennzahlen zum Klimaschutzfahrplan gebeten. Die Verwaltung hatte zugesagt, diese zu entwickeln
und dem Rat vorzulegen. Am 12.07.2022 hat die SPD noch einmal an die Vorlage
der Kennzahlen erinnert und um Bericht im Ausschuss für Klima, Umwelt und Naturschutz am 11.08.2022 gebeten. Bis zum heutigen Tag liegen die Kennzahlen nicht vor.

Im Klimaschutzfahrplan sind für die einzelnen Handlungsfelder konkrete Maßnahmen mit Zielen, Arbeitsschritten, Personalaufwand, Sachkosten, Fördermöglichkeiten, Zeiten und Meilensteinen u.a. hinterlegt. Daher können die
Kennzahlen aus dem Klimaschutzfahrplan ohne großen Planungsaufwand erstellt
werden. Die Zeitangaben sind zu terminieren und personalisieren.

Der Fachbereich 64 hat zwar im August 2022 einen Controlling Bericht vorgetragen. Dieser enthielt jedoch lediglich fiskalische Angaben über die
Umsetzung der Haushaltsansätze. Eindrucksvoll werden durch den Klimaschutzmanager auch durchgeführte Maßnahmen in Kleve vorgestellt und
die Auswirkungen des Klimawandels dargestellt.

Um eine Aussage zu treffen, ob die durchgeführten Tätigkeiten ausreichend sind,
die vom Rat beschlossenen Klimaschutzziele zu erreichen, fehlen den Ratsmitgliedern wichtige Informationen. Es ist keine Aussage darüber möglich,
ob die Umsetzung des Klimaschutzfahrplanes zeitgerecht erfolgt, ob die
Umsetzung der Handlungsempfehlungen sich im Zeitplan befinden, oder gar
Zeitverzug eingetreten ist. Dieser würde flankierende Ratsbeschlüsse zur
Erreichung der vorgegebenen Ziele erfordern.

Desweitere ist es weder der Verwaltung noch dem Rat möglich, die erforderlichen
Ressourcen und Finanzmittel zur Erreichung der Klimaschutzziele für das nächste
Haushaltsjahr zu planen und bereit zu stellen.

Bei einem so langfristig ausgelegten Konzept ist eine Steuerung durch
Kennzahlen zwingend erforderlich, um die Zielerreichung nicht zum Lotteriespiel
werden zu lassen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Klimaschutzmanager
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Klimaschutzmanager

Antrag 082/XI Unbefristete Anstellung
Klimaschutzmanager

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge
beschließen, dass

die Stelle des Klimaschutzmanagers im Fachbereich 64 (Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit) in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird.

Auch bei Auslaufen der Förderung sind Mittel im Haushalt bereit zu stellen, um die Stelle des Klimaschutzmanagers als feste Stelle bei der Stadt Kleve langfristig zu sichern. Bezugnehmend auf unseren Antrag 81/XI soll zudem das Kompetenzfeld des Klimaschutzmanagers erweitert werden, um die Teamleitung und Vorgesetztenfunktion für die Mitarbeiter im Bereich Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit mit entsprechender Eingruppierung.

Hier ist dann die freiwerdende Fördermöglichkeit einzubringen.

Begründung

Im Evaluationsbericht des Fachbereichs 64 vom August 2022 wurde sehr deutlich
gemacht, dass der Fachbereich Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit dringend personelle Ressourcen braucht. Die Herausforderungen im Bereich wachsen stetig und die Stelle des Klimaschutzmanagers spielt hierbei eine zentrale Rolle.

Die Arbeit des derzeitigen Klimaschutzmanagers wird fraktionsübergreifend und bei Bürgerinnen und Bürgern äußerst geschätzt und für sehr wertvoll erachtet. Die
Stelle wird noch bis zum 31.03.2023 gefördert. Auch wenn sich darüber hinaus Fördermöglichkeiten ergeben, halten wir es für zwingend erforderlich, im Sinne des Stelleninhabers aber auch der Stadt Kleve für langfristige Planungssicherheit zu sorgen.


Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Klima Teams an Klever Schulen
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Klima Teams an Klever Schulen

Antrag 072/XI Klima-Teams an Klever Schulen

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge
beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, in Abstimmung mit den
städtischen Schulen die

Einführung von Klima-Teams zur prüfen und den teilnehmenden Schulen einen Teil der eingesparten Kosten zur freien Verwendung auszuzahlen, welche sie für weitere Maßnahmen nutzen können.

Das Projekt kann im Rahmen der Kommunalrichtlinie gefördert werden, wie es
auch auf Kreisebene derzeit beraten und beschlossen wird (Vorlage 710/WP20 Kreis Kleve).

Begründung:

Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise stehen nicht nur private Haushalte, sondern auch Schulen und andere öffentliche Einrichtungen vor enormen Herausforderungen. Daher ist es derzeit wichtiger denn je, Energie einzusparen.

Mit der Bildung von Klima-Teams sollen an Schulen u.a. Energiesparmaßnamen
umgesetzt werden. Neben Schülerinnen und Schülern gehören Lehrkräfte und
Gebäudeverantwortliche wie z.B. Hausmeister zu den Klima-Teams. Eine Beratung der Klima-Teams erfolgt durch das Gebäudemanagement der Stadt Kleve und den Klimaschutzbeauftragten.

Die Klima-Teams erheben, kontrollieren und vergleichen gemeinsam die Verbrauchsdaten in den Schulgebäuden, erarbeiten Einsparmaßnahmen und setzen diese um, mit dem Ziel den Energie- und Wasserverbrauch zu senken und weniger Abfall zu produzieren. Hierbei steht die Verankerung von Klimaschutz und bewusstem Ressourcenumgang durch pädagogische Maßnahmen in Bildungseinrichtungen im Fokus.

Kinder, Jugendliche und Beschäftigte der Schulen werden motiviert, aktiv zum
Klimaschutz beizutragen. Das Ziel ist die nachhaltige Senkung des Energieverbrauchs und damit der Energiekosten in der eigenen Schule.

Für die Schulen soll die Bildung der Klima-Teams ein freiwilliges Angebot sein. Als zusätzliche Motivation erhalten die teilnehmenden Schulen einen Teil der eingesparten Kosten zur freien Verwendung ausgezahlt, welche sie für weitere Maßnahmen nutzen können. In einigen Schulen des Kreises Kleve wird das Modell der Klima-Teams bereits umgesetzt. Es adressiert sich gezielt an Bildungseinrichtungen und unterstützt diese aktiv dabei, den Energieverbrauch in
den eigenen Liegenschaften zu reduzieren und somit Energiekosten einzusparen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Obstbaumarboretum im Tiergarten nach starkem Regenereignis - der Klimawandel ist sichtbar
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Personal für den Klimaschutz

Antrag 081/XI Zusätzliche Stellen Fachbereich 64
(Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit)

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge
beschließen, dass

Im Fachbereich 64 (Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit) werden
zwei weitere Vollzeit-Personalstellen dauerhaft eingerichtet.

Begründung

Der Evaluationsbericht des Fachbereichs vom August 2022 macht deutlich, dass
der Fachbereich personell verstärkt werden muss. Der zusätzliche Bedarf lässt
sich zurzeit noch nicht qualitativ genau bemessen, da wichtige Parameter zur
Aufgabenbeschreibung zurzeit noch erarbeitet werden. Beispielhaft seien, das
Grünkonzept der Stadt Kleve und das Mobilitätskonzept aufgeführt.

Gleichwohl entstehen hier Aufgaben für den Fachbereich 64, die ab dem nächsten Haushaltjahr bearbeitet werden müssen. Des Weiteren erwartet der Rat der Stadt Kleve, dass der Fachbereich stärker in die verwaltungsinternen Prozesse eingebunden wird, um die Fragen des Klimaschutzes in allen maßgeblichen Verwaltungsbereichen zu berücksichtigen.

Zusätzlich muss sich der Fachbereich um ein Klimafolgenanpassungskonzept kümmern. Dies muss erarbeitet werden und fachlich vom Fachbereich 64 begleitet werden. Auch hier werden Daueraufgaben entstehen, die der Fachbereich zu erledigen hat.

Schon jetzt ist abzusehen, dass die zu erledigenden Aufgaben mit dem heute
eingesetzten Personalbestand nicht zu erfüllen sind. Gleichwohl gewinnt das Thema Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit immer mehr an Bedeutung und sollte
mit allem erforderlichen Nachdruck bearbeitet werden.

Zu Recht weist der Fachbereich darauf hin, dass es sich „um eine Krisensituation
handelt, die andere, schnellere Umsetzungszeiten erforderlich machen.“ Hierzu
sind die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

PvdA Nijmegen / Berg en Daal und SPD Kleve / Kranenburg vor dem Gasometer in Oberhausen
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Das zerbrechliche Paradies

Feuer, Wind und Wasser – diese Urgewalten bilden den furiosen Einstieg in die neue Gasometer-Ausstellung. Unmittelbar erleben die Besucher die Auswirkungen dieser Naturphänomene auf die Klimageschichte unseres Planeten.

Klimaschutz macht nicht vor der Grenze halt!

Sofern wir in die Natur eingreifen,
haben wir strengstens auf die Wiederherstellung
ihres Gleichgewichts zu achten.

Heraklit, ca. 550 – 480 vor Christus, Griechischer Philosoph

Unter diesem Motto ist der Ortsverein der SPD Kleve zusammen mit Mitgliedern der niederländischen Schwesterpartei PvdA dieses Wochenende zur Ausstellung „“Das zerbrechliche Paradies“ im Gasometer in Oberhausen gefahren.

Besonders gefreut haben wir uns darüber, dass unser Landratskandidat Stefan Welberts und der Abgeordnete des Landtages NRW René Schneider uns begleitet haben.

Stefan Welberts
Stefan Welberts
MDL René Schneider

Hierbei wurde intensiv über die Belastungen und Umweltverschmutzung durch die Energieproduktion mit fossilen Brennstoffen aber auch der Atomkraft diskutiert. MDL René Schneider brachte es auf den Punkt: „Bevor wir mit viel Geld versuchen uns mit dem Mars einen zweiten Planeten zu erschließen, wäre es sicher besser unsere Erde mit diesem Aufwand zu schützen und zu erhalten.“

Das zerbrechliche Pradies
Auswirkungen des Klimawandels

„Das zerbrechliche Paradies“ zeigt eindrucksvoll das Wunder der Natur und die Auswirkungen des Klimawandels. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.gasometer.de/de/ausstellungen/das-zerbrechliche-paradies

Ausstellung verlängert

Wegen des großen Erfolges verlängert der Gasometer die Ausstellung „DAS ZERBRECHLICHE PARADIES“ bis zum 26. November 2023. Ein Besuch lohnt sich bei jeder Witterung.

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