Muslimischer Friedhof
Traditional islamic crescent moon symbol on granite gravestone. Muslim grave in the autumn cemetery. High quality photo

Würdevolle Bestattung von
Menschen mit muslimischen Glauben

Antrag durch den Integrationsrat:

Der Integrationsrat beantragt: Die Stadtverwaltung möge ein Areal zur Bestattung von Klever Bürgerinnen und Bürgern muslimischen Glaubens unter Gewährleistung der muslimischen Ritus und für andere Religionen ausweisen.

Integrationsrat

Begründung:

Es besteht das Problem, dass die Stadtverwaltung verstorbene Klever Bürger muslimischen Glaubens – soweit sie nicht selbst für die Beisetzungskosten aufkommen können – nach Krefeld überführen und auf einem Friedhof der Stadt Krefeld beisetzen lässt. Die hierfür entstehenden Ausgaben belaufen sich auf ca. 3500 € pro Bestattung, die das Sozialamt übernehmen muss.

Außerdem gibt es zunehmend muslimische Bürgerinnen und Bürger, die lieber in Kleve, als in ihren Herkunftsländern bestattet werden wollen, da die Überführung in diese Länder auch mit hohen Kosten verbunden ist.

Bestattung nach islamischen Ritus:

In der Stadt Kleve gibt es auf den städtischen Friedhöfen keine ausgewiesenen Flächen, auf denen Bürger muslimischen Glaubens die Bestattungen ihrer Angehörigen nach islamischen Ritus vornehmen dürfen. Dazu gehört u. a., dass das Grab in Richtung Mekka ausgerichtet ist, dass der Leichnam nicht in einem Sarg, sondern in Leintücher gehüllt, beigesetzt wird.

In Krefeld und anderen Städten in NRW gibt es seit längerem ausgewiesene Gräberfelder, die Muslimen vorbehalten sind und in denen die deutschen Vorschriften aufgehoben sind, so dass die Beisetzung nach islamischem Ritus möglich ist.

Dies steht im Einklang mit dem liberalisierten Bestattungsrecht in NRW.

Fazit:

Durch die Ausweisung eines Gräberfeldes für Gräber von Mitbürgerinnen und Mitbürgern muslimischen Glauben könnte die Stadt Kleve einerseits Geldausgaben einsparen (Überführung nach Krefeld und Gebühren für die Beisetzung). Andererseits – und wichtiger – ist jedoch die weitere Integration unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens. Anstelle der Beerdigung in dem jeweiligen Heimatland oder in einer entfernt gelegenen Stadt in Deutschland, wäre es den Angehörigen dann möglich, die Gräber ihrer Verstorbenen hier zu besuchen. Dies trifft insbesondere auf die schon hier in 2., 3. oder 4. Generation Geborenen zu.

Unbegrenzte Ruhefrist

Die Stadt Essen gewährt sogar eine Ruhezeit von 40 Jahren für die Gräber von Bürgern muslimischen Glaubens. Religiöse Sonderregelungen führen auf jüdischen Friedhöfen zu einer unbegrenzten Ruhefrist. Gräber werden nach der Halacha niemals eingeebnet oder neu belegt.

Auch im Islam genießen die Toten ein ewiges Ruherecht. Bei einer muslimischen Bestattung in Deutschland wird dies jedoch entweder nicht ausgeübt oder es gewähren einzelne Kommunen ihren muslimischen Einwohnern ein ewiges Ruherecht auf kommunalen Friedhöfen. Gesetzliche Ausnahmeregelungen über eine unbefristete Grabesruhe sind unüblich. Entsprechenden Bedürfnissen kann durch eine Verlängerung der Ruhefrist im Einzelfall entsprochen werden.

https://www.nrz.de/staedte/kleve-und-umland/friedhof-fuer-muslime-in-kleve-beantragt-id234617167.html

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3 Kommentare

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Bestattungen. Ich muss bald leide eine Bestattung planen. Interessant, dass die Stadt Essen sogar eine Ruhezeit von 40 Jahren für die Gräber von Bürgern muslimischen Glaubens gewährt.

  2. Ich finde es wichtig, dass unterschiedliche religiöse und kulturelle Bedürfnisse bei Bestattungen respektiert und berücksichtigt werden. Die Möglichkeit einer muslimischen Bestattung zeigt, dass vielfältige Rituale und Praktiken Platz in unserer Gesellschaft haben sollten. Es ist ein wichtiger Schritt, um den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Menschen gerecht zu werden und ihnen einen angemessenen Abschied zu ermöglichen.

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