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Bundesnotbremse
Die für den 23. April um 0.00 Uhr vom Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) ermittelte 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve liegt bei 157,8. Gestern lag dieser Wert bei 163,9.
Lockerungen der Corona-Regeln im Kreis Kleve
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit einer Woche unter dem Grenzwert von 50. Ab Mittwoch (02.06.2021) werden die Corona-Regeln im Kreis Kleve gelockert. Die neuen Regeln ab Mittwoch: Hier die Übersicht als Download: https://spd-kleve.de/wp-content/uploads/2021/06/Corona-Regeln-Kreis-Kleve-ab-2.6.21.pdf

Von ABBA bis Willy Brandt: Jubilarehrung bei der SPD Kleve
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„Ein schlechter Radweg ist besser, als gar kein Radweg“
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderwegs darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.