SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und offene Klever stellen den gemeinsamen Kandidaten für das Bürgermeisteramt in Kleve Markus Dahmen (Mitte) vor.
|

Suche nach gemeinsamen Bürgermeisterkandidaten erfolgreich

Bündnis90/Die Grünen, FDP, Offene Klever und SPD einigen sich auf Markus Dahmen als Bürgermeisterkandidat

Gerüchte rund um mögliche Kandidaten zur Bürgermeisterwahl in Kleve zogen seit Wochen ihre Kreise. Bekannt war bereits, dass mehrere demokratische Klever Parteien und Wählergemeinschaften seit dem Frühjahr in gemeinsamen Gesprächen waren, um eine geeignete Person als gemeinsamen Kandidaten zu finden. Namen wurden gehandelt, aber das Ergebnis der Sondierungsgespräche ist nicht an die Öffentlichkeit gedrungen, „eine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit“, resümiert Stefan Welberts, der mit Meliha Zari für die SPD an den Gesprächen beteiligt war.

Für den heutigen Dienstag haben nun die Vorstände der SPD, FDP, Offenen Klever und
Bündnis 90/Die Grünen zur gemeinsamen Pressekonferenz geladen. Im Elaya Hotel stellten die Vertreter der Parteien das Ergebnis ihrer Sondierungsgespräche und den gemeinsamen Vorschlag des Bürgermeisterkandidaten vor. Mit „Markus Dahmen haben wir einen
überparteilichen Bürgermeisterkandidaten gefunden, der uns fachlich und persönlich
überzeugt hat“, erläutern Dominik Hell und Daniel Rütter für die FDP. Inge Kiwus und Marco Hendricks von den Offenen Klevern betonen, wie wichtig es aus ihrer Sicht ein Wechsel an der Stadtspitze ist: „Mit Markus Dahmen empfehlen wir einen Kandidaten, der für sachorientierte und unparteiische Führung steht.“

Die Unparteilichkeit ist Markus Dahmen wichtig, wie er selbst in seiner Vorstellung deutlich macht: „Ich möchte sachorientiert und transparent arbeiten und für schnelle und konstruktive Entscheidungen sorgen. Dazu gehört eine allumfassende Information des Rates und Bürgernähe.“ Auch Ulrike Wäckers und Oliver Roth von Bündnis 90/Die Grünen betonten die Chance, die ein unabhängiger Kandidat mitbringt für Kleve. „In unserem Vorstand fiel ein ganz klares einstimmiges Votum für Markus Dahmen. Die beruflichen und charakterlichen Eigenschaften erfüllen in vollem Umfang die Erwartungen.“

Herr Dahmen ist parteiunabhängig und derzeit als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes bei der Stadt Kleve tätig. Der Diplom-Verwaltungswirt ist 57 Jahre alt, verheiratet, wohnt in Reichswalde und verfügt über eine breite Kompetenz in der Führung von Teams sowie Verwaltungseinheiten und hat in seiner langjährigen Tätigkeit für die Stadt Kleve seit 1985 viele Bereiche der Stadtverwaltung kennen gelernt. Unter anderem war Markus Dahmen 15 Jahre bei den Umweltbetrieben der Stadt Kleve und hier Prokurist. Durch seine langjährige Erfahrung ist Markus Dahmen in Kleve sehr gut vernetzt.

Pressespiegel

Am Dienstag dem 01. Oktober 2024 wurde Markus Dahmen als Bürgermeisterkandidat der Presse vorgestellt. So wird über die Nominierung berichtet (zum Teil kostenpflichtig, aber guter Journalismus sollte es uns Wert sein):

Für Rückfragen nutzen sie gerne das nachfolgende Formular:
Ehrenamtsgala
| |

Ehrenamtsgala

Antrag 106/XI der SPD-Fraktion:

Ehrenamtsgala
(zum Haushalt 2025)

Antrag:

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt zum Haushalt 2025, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen,

dass die Stadt Kleve ab 2025 jährlich eine Ehrenamtsgala ausrichtet.

Die Ehrenamtsgala soll eine öffentliche und für die Teilnehmenden kostenfreie Veranstaltung sein, zu der alle ehrenamtlich Engagierten eingeladen werden. Konzept und Rahmenprogramm sollen durch die Verwaltung erarbeitet und vorgestellt werden.

Die Kosten für eine solche Gala sollen jährlich im Haushaltsbudget eingeplant werden.

Begründung:

Das Ehrenamt ist unbezahlbar!

Das Ehrenamt ist der Kitt unserer Gesellschaft. Der gesellschaftliche und monetäre Wert ehrenamtlichen Engagements ist im wahrsten Sinne des Wortes auch in Kleve „unbezahlbar“.

In den Gesprächen beim 3. Klever Dialog zum Thema Ehrenamt wurde deutlich, dass auch die Wertschätzung von außen ein großer Wunsch der Beteiligten ist. Eine Ehrenamtsgala mit Preisverleihung kann für die Stadt Kleve zu einer Geste des Dankes werden und das Engagement und den Zusammenhalt in unserer Stadt weiter stärken. Ebenso bietet sich die Möglichkeit, dass ehrenamtlich Engagierte sich in einer großen Runde austauschen und Kontakte knüpfen können.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Exilwiderstand entlang der niederländisch-deutschen Grenze 1933-1940 Grenzregio Nijmegen-Kleve
|

Exilwiderstand entlang der niederländisch-deutschen Grenze

1933 – 1940 Grensregio Nijmegen – Kleve

Exilwiderstand entlang der niederländisch-deutschen Grenze

Die SPD Kleve lädt zu einer interessanten Veranstaltung am 3.4.2024 um 18:00 Uhr in das Kolpinghaus Kleve ein:

Ein spannendes Bild der gesellschaftspolitischen Dynamik in der niederländisch-deutschen Grenzregion seit 1933 wird der Referent Dr. Jan Brauer präsentieren. Der Eintritt ist frei.

Anhand mehrerer Porträts politischer Grenzgänger erklärt der Historiker Jan Brauer, wie der Widerstand durchgeführt und wie Widerstandsarbeit organisiert wurde. Die Kurierlinien für Menschen und Material über die Grenze funktionierten. Ein Porträt der in Amsterdam gedruckten SPD-Exil-Zeitschrift „Freie Presse“ und des SPD-Grenzsekretärs Ernst Schumacher sowie einiger KPD-Grenztechniker in der Region Kleve. 

Wunschbaumaktion
| |

Wunschbaum

Bürgerbefragung

Wunschbaum für Kleve

Eure Wünsche für Kleve…

Mehr Geld für Kinder, mehr Radwege, ein verlässlicher RE 10, ein fertiges Stadion und ein neuer Bürgermeister waren nur einige der Wünsche für Kleve, die heute Bürger*innen bei unserer Wunschbaumaktion aufgehangen haben.

Die freiwilligen Spenden haben wir dem Klever Kinder Netzwerk e.V. bereits übergeben. Zudem spendeten wir 2 Bleche Kuchen an die Klosterpforte❣️

Kulturticket für Schüler*innen und Student*innen
|

Kulturticket

Antrag 099/XI der SPD-Fraktion

Kulturticket in Kleve
(zum Haushalt 2024)

Antrag:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen,

dass Schülerinnen und Studenteninnen für einen jährlichen Betrag in Höhe von 15,- € jeweils vom 01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.07. des folgendes Jahres ein Kulturticket erwerben können.

Die Besitzerinnen eines Kulturtickets sind berechtigt, das Museum Kurhaus Kleve kostenlos zu besuchen. Jeweils am Tag von städtischen Veranstaltungen erwerben sie kostenfrei ein nicht verkauftes Restticket. Für die Veranstaltungen, wie z.B. in der Stadthalle, erhalten sie gegen Vorlage des gültigen Schüler*innenausweises oder
Studenten*innenausweises und des erworbenen Kulturtickets ein Restticket.

Zur Erprobung dieses Kulturtickets wird ein Zeitraum von drei Jahren – beginnend ab dem 01.08.2024 – festgelegt.

Begründung:

Unser Ziel mit der Einführung eines Kulturtickets ist, dass mehr junge Menschen früh an unser Museum und an unsere Kulturveranstaltungen herangeführt werden. Es soll ihr Interesse hierfür geweckt werden, damit sie auch in späteren Jahren Museen und Kulturveranstaltungen besuchen.

Schülerinnen von Berufsschulen, Oberstufen und Studenteninnen sind meist über 18 Jahre alt und haben somit nicht mehr das Recht, das Museum kostenfrei zu besuchen. Für den Betrag in Höhe von 15,- € pro Jahr steht diesem Personenkreis der Museumsbesuch ganzjährlich offen.

Auch für Veranstaltungen in der Stadthalle

Auch für städtische Veranstaltungen in der Stadthalle – wie
Reihenkonzerte oder Theaterveranstaltungen – können mit dem erworbenen Kulturticket Restkarten kostenfrei erworben werden.

Hierbei handelt es sich um eine WIN/WIN Situation, da die Künstlerinnen mehr Publikum generieren würden und die Schülerinnen und Studenteninnen die restlichen nicht verkauften Tickets in Anspruch nehmen können. Das Kulturticket sollte beim Bürgerbüro zu erwerben sein. Der Betrag von 15,-€ Jahr ist als symbolischer Betrag anzusehen. Gleichzeitig ist es hierdurch wahrscheinlicher, dass nur die Schülerinnen und Studenten*innen das Ticket annehmen, die tatsächlich Interesse an Kunst und Kultur haben. Hierfür sollte an allen weiterführenden Schulen und an den beruflichen Schulen sowie der Hochschule geworben werden – bei Letzterer ggfs. durch Kooperation mit dem ASTA.

Kulturticket soll an 01.08.2024 straten

Der Start des Kulturtickets zum 01.08.2024 sollte der Verwaltung ausreichend Zeit zur Bewerbung geben. Das neue Schuljahr sowie an der Hochschule das neue Semester starten ca. um diese Zeit. Iim Herbst beginnen auch die neuen Kulturvorstellungsreihen.

Ein Erprobungszeitraum von drei Jahren sollte nicht unterschritten
werden, da „Neues“ sich erst rumsprechen und etablieren muss. Im Frühjahr 2027 sollte das „Projekt Kulturticket“ evaluiert und über eine Fortsetzung entschieden werden.

Durch die Einführung eines Kulturtickets kommen keine größeren zusätzlichen Kosten auf die Stadt zu. Der städtische Haushalt wird nicht belastet, da durch den zu zahlenden Betrag das Ausstellen des Kulturtickets finanziert wird.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Armut
|

Armut- und Sozialberichterstattung

Antrag 105/XI der SPD-Fraktion:

Konzeption „Kommunale Armuts- und
Sozialberichterstattung für Kleve“
(zum Haushalt 2024

Antrag:

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass 2024

eine Konzeption für eine Kommunale Armuts- und Sozialberichterstattung erstellt wird.

Die Konzeption soll nach der Beratung im ersten Sozialausschuss 2024 mit und durch externe Expert*innen erfolgen und im ersten Sozialausschuss nach der Sommerpause vorgestellt werden. Die kontinuierliche Erstellung des Berichts soll spätestens im Jahr 2025 beginnen.

Der Bericht soll das Ziel haben, die soziale Situation auch bereichsbezogen (sowohl örtlich als auch soziodemografisch) in Kleve zu veranschaulichen, zukünftige Entwicklungen und Veränderungen aufzeigen und Handlungsempfehlungen ableitbar zu machen und/oder zu geben. Er soll ebenfalls die bereits vorhandenen Einrichtungen und Angebote im sozialen Bereich einbeziehen.

Begründung:

Armut bekämpfen

Auch in Kleve sind eine Vielzahl von Menschen von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Wer arm ist, ist häufig ausgegrenzt und Wege zu Bildung, Arbeit, Gesundheit und Freizeit sind nur sehr eingeschränkt möglich. Um Armut erfolgreich zu bekämpfen bzw. zu verhindern ist es wichtig, für die verschiedenen Betroffenengruppen jeweils passgenaue Maßnahmen zu ergreifen.

Für Kinder und Jugendliche zum Beispiel sind gute und gleiche Chancen von Beginn an in der Kita, im Kindergarten, in der Schule sehr wichtig. Von Altersarmut Betroffene brauchen z.B. vermehrt
bezahlbaren Wohnraum, Beratungsangebote und Angebote gegen Einsamkeit. Die Anzahl und Anforderungen der unterschiedlichen Betroffenengruppen sind vielfältig. Deshalb bedarf es einer aussagekräftigen Datengrundlage.

Armutsbekämpfung und -prävention

Eine Kommunale Armuts- und Sozialberichterstattung ist wichtig, um in einer Gesamtstrategie zielgerichtete Planungen zur Armutsbekämpfung und ‑prävention entwickeln und Armut im Rahmen einer Gesamtstrategie wirksam bekämpfen, sowie Teilhabemöglichkeiten stärken zu können.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Feierabendmarkt in Kleve
| |

Feierabendmarkt

Antrag 104/XI der SPD-Fraktion:

Budget für WTM (Wirtschaft-Tourismus-Marketing GmbH) zur Ausrichtung des Feierabendmarktes
(zum Haushalt 2024)

Antrag:

Feierabendmarkt: Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass

der WTM für das Jahr 2024 ein Budget von 25.000,-€ für die Durchführung des bereits in 2019 beschlossenen Feierabendmarktes zur Verfügung gestellt wird und der Feierabendmarkt 2024 in Kleve etabliert wird.

Begründung:

Ratsbeschluss umsetzen!

Bereits vor einigen Jahren hat der Rat der Stadt Kleve beschlossen, dass in Kleve regelmäßige Feierabendmärkte ausgerichtet werden. Die Wirtschaft, Tourismus und Marketing Stadt Kleve GmbH (WTM) hat Ende 2019 ein Konzept zur Planung und Durchführung eines Feierabendmarktes in Kleve erstellt. Das Konzept sah vor, an fünf Abenden von Mai bis September einen Feierabendmarkt jeweils am 1. Mittwoch im Monat von 17 bis 21 Uhr durchzuführen. Die WTM kalkulierte hier mit Kosten von insgesamt 25.000,-€.

Im Juni 2023 hat die SPD-Fraktion den Bürgermeister gefragt, warum der Ratsbeschluss noch nicht umgesetzt ist. Die Antwort überrascht uns. Für die veranschlagten Kosten zur Durchführung der fünf Feierabendmärkte gibt es kein Budget. Nur dann wird mit der Planung und Vorbereitung zeitnah begonnen. In Ihrer Antwort (siehe Anlage) nannten Sie weitere Gründe, die der Durchführung bisher entgegenstanden.

Feierabendmarkt bietet Chancen für die Attraktivität der Stadt

Diese Gründe dürfen aus unserer Sicht kein Hinderungsgrund sein, den Feierabendmarkt als Veranstaltung in unserer Stadt zu etablieren. Zahlreiche Nachbarkommunen wie Emmerich, Goch oder Rees haben die Chancen für die Attraktivität der Stadt, für Tourismus und Marketing, sowie eine positive Auswirkung für ortsansässige Gewerbetreibende und auch Kulturanbieter bereits erkannt und Märkte in 2023 durchgeführt.

Wir in Kleve laufen hier bisher nicht nur hinterher, sondern lassen viel zu häufig Chancen für unsere Stadt ungenutzt. Das muss sich ändern.

1. Feierabendmarkt in Kleve

2019 hatten wir ihn beantragt, mehrmals hatten wir nachgehakt, diesen Sommer ist es soweit:

Am Freitag, den 2. August 2024 steigt die „Feierabendsause“ erstmals am Platz vor dem Klever Rathaus in der Zeit von 16 Uhr bis 21 Uhr.

Endlich Feierabend und Lust auf 𝗦𝗼𝗺𝗺𝗲𝗿, 𝗦𝗰𝗵𝗹𝗲𝗺𝗺𝗲𝗻, 𝗕𝘂𝗺𝗺𝗲𝗹𝗻, 𝗧𝗮𝗻𝘇𝗲𝗻 & 𝗠𝗶𝘁𝘀𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻?
Es erwarten euch eine tolle DJ-Session, coole Bands, Marktstände mit Deko, Schmuck und Kleidung sowie Street Food, eine Wein- und Cocktailbar und vieles mehr!

Ankündigung der WTM auf der Facebookseite

„Was in anderen Städten im Kreis Kleve schon länger viel Anklang findet, wird hoffentlich auch in Kleve zum Erfolg. Gerne hätten wir eine ganze Serie an Feierabendmärkten in 2024 für Kleve gesehen, aber der Anfang wird endlich gemacht“, sagt unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Petra Tekath.

Feierabendmarkt in Kleve startet – hier gibt es die ersten Infos (rp-online.de)

1. Klever Feierabendsause | Facebook

Regenwasser ist kostbar - lasst es auf Eurem Grundstück
|

Regenwasserbeseitigung in Kleve

Antrag 098/XI der SPD-Fraktion

Regenwasserbeseitigung in Kleve
(zum Haushalt 2024)

Antrag:

Regenwasser:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass in die «Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AÖR – vom 01.08.2011 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Entwässerungssatzung– » im § 9 Abs. (3) ein neuer Punkt 3 eingeführt wird:

(3) Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht, wenn:
(…)

  1. Für Niederschlagswasser, welches über die belebte Bodenzone dem Grundwasser auf dem zu entwässernden Grundstück über geeignete Anlagen gemeinwohlverträglich zugeführt werden kann, oder ortsnah in Gewässer eingeleitet werden kann oder als Brauchwasser durch den Grundstückseigentümer verbraucht werden kann

Der Absatz 5. wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:

Klimawandel erzwingt Verhaltensänderung

Der Klimawandel zeigt deutlich, dass Starkregenereignisse und Dürreperioden den bisherigen Umgang mit Regenwasser in Frage stellen. Die Bedeutung des Niederschlagswassers für unseren Grundwasserhaushalt, zur Erhaltung unserer Vegetation, zur Schaffung und zum Erhalt eines erträglichen Klimas u.a. gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Aus diesem Grund muss der Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser an die öffentlichen Kanalsysteme, mit Ableitung und Einleitung des Regenwassers in die Vorflut (Kermisdal), in Frage gestellt werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass dort, wo
Niederschlag anfällt, auch die Einleitung in den Boden erfolgt, sofern dies ohne Nachteile für Dritte möglich ist. Auch eine Nutzung zur Bewässerung der Vegetation oder Nutzung als Brauchwasser soll Vorrang vor der bisher bevorzugten Ableitung des Niederschlagswassers haben.

Die Bauleitplanung muss die Nutzung von Regenwasser zulassen

Die Stadt Kleve hat im Rahmen der Bauleitplanung diese Grundsätze zu berücksichtigen und die Erstellung von Abwasseranlagen für neu zu erschließende Gebiete auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken.

Die Gebühren für das Ableiten von Regenwasser sollen zukünftig nur noch dort erhoben werden, wo tatsächlich die öffentlichen Anlagen genutzt werden. Hierdurch erhalten
die Grundstückseigentümer auch den finanziellen Anreiz, eigene
Niederschlagswasserablagen zu errichten.

Rechtsstaatprinzip verletzt

In diesem Zusammenhang hat der bayrische Verfassungsgerichtshof in einem Beschluss vom 10.11.2008 -Vf.4-VII-06- festgestellt, dass, „wenn eine gemeindliche Satzung zur Beseitigung des Niederschlagswassers an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung anordnet, ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls gegeben
sind, das Rechtsstaatprinzip verletzt wird.“
„Die Einleitung des Niederschlagswassers in eine Sammelkanalisation genieße nicht den Vorrang vor anderen Arten seiner Beseitigung (…).“
Dies zeigt, dass auch die in Kleve gehändelte Praxis zur Regenwasserbeseitigung nicht nur ökologisch bedenklich, sondern auch rechtlich angreifbar ist.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

„Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve -AÖR – vom 01.08.2011 über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung –“

Zur Klarstellung hier der § 9. in der geänderten Fassung:

§ 9** Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Jede Anschlussberechtigte oder jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, ihr oder sein Grundstück in Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang).

(2) Die Anschlussnehmerin oder der Anschlussnehmer ist vorbehaltlich der
Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang), um die Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW zu erfüllen.

(3) Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht, wenn:

  1. die in § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LWG NRW genannten Voraussetzungen für
    in landwirtschaftlichen Betrieben anfallendes Abwasser vorliegen.
  2. wenn Grundwasser lediglich zum Zwecke der Wärmegewinnung dem
    Wasserhaushalt entnommen und unmittelbar danach diesem wieder zugeführt
    wird.
  3. Für Niederschlagswasser, welches über die belebte Bodenzone dem
    Grundwasser auf dem zu entwässernden Grundstück über geeignete
    Anlagen gemeinwohlverträglich zugeführt werden kann, oder ortsnah in
    Gewässer eingeleitet werden kann oder als Brauchwasser durch den
    Grundstückseigentümer verbraucht werden kann.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist den USK nachzuweisen.

(4) Unabhängig vom Vorliegen der in Absatz 3 erwähnten Voraussetzungen ist das häusliche Abwasser aus landwirtschaftlichen Betrieben an die öffentliche
Abwasseranlage anzuschließen und dieser zuzuführen. Die USK können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen, sofern dies nicht zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit führt.

(5) Der Anschluss- und Benutzungszwang besteht in Erfüllung der
Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW auch für das Niederschlagswasser. Dieses gilt nicht in den Fällen des § 5 Absätze 2 und 3 dieser Satzung.

(6) In den im Trennsystem entwässerten Bereichen sind das Schmutz- und das
Niederschlagswasser den jeweils dafür bestimmten Anlagen zuzuführen. In Gebieten mit Druckentwässerung darf nur das Schmutzwasser der Abwasseranlage zugeführt werden.

(7) Bei Neu- und Umbauten muss das Grundstück vor der Benutzung der baulichen Anlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sein. Ein
Zustimmungsverfahren nach § 14 Absatz 1 ist durchzuführen.

(8) Entsteht das Anschlussrecht erst nach der Errichtung einer baulichen Anlage, so ist das Grundstück innerhalb von drei Monaten anzuschließen, nachdem durch öffentliche Bekanntmachung oder Mitteilung an die Anschlussberechtigte oder den Anschlussberechtigten angezeigt wurde, dass das Grundstück angeschlossen werden kann.

Erläuterung:

Was ist eine Schwammstadt?

Das Schwammstadt-Konzept ist ein Konzept der Stadtplanung, das darauf abzielt, möglichst viel anfallendes Regen- bzw. Oberflächenwasser vor Ort aufzunehmen und zu speichern, anstatt es lediglich zu kanalisieren und abzuleiten. Dadurch sollen Überflutungen bei Starkregen-Ereignissen vermieden bzw. verringert, das Stadtklima verbessert und die Gesundheit von Stadtbäumen sowie die Resilienz von gesamten Stadtökosystemen gefördert werden1. Das Konzept sieht vor, dass Regenwasser dort zwischengespeichert wird, wo es fällt. Umwelttechnische und landschaftsarchitektonische Infrastruktur dafür sind etwa versickerungsfähige Verkehrsflächen und Pflaster, Mulden, Rigolen, urbane Grünflächen und Feuchtgebiete12. Durch Elemente grüner Infrastruktur wie Bäume, Fassadenbegrünung und Dachbegrünung kann ein Teil des Wassers verdunsten und so zur Kühlung der Stadt beitragen. Ein weiterer Teil kann versickern. Somit wird das Kanalnetz entlastet12Der Begriff Schwammstadt ist eine eingetragene Wortmarke eines Berliner Landschaftsarchitektenbüros1.

Regenwasserkanal

Weitere Informationen:

zusätzliche Stellen für sie Schulsozialarbeit in Kleve
|

Stellen für die Schulsozialarbeit

Antrag 103/XI der SPD-Fraktion:

Zusätzliche Stellen Schulsozialarbeit
(zum Haushalt 2024)

Antrag:

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass die Stadt Kleve

2 zusätzliche Vollzeitstellen, auf Wunsch auch in Teilzeit, für die Schulsozialarbeit

einrichtet und dies entsprechend für den Haushalt und Stellenplan 2024 einplant.

Begründung:

Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung haben. Sie ist häufig die Schnittstelle zwischen Lehrpersonal, Eltern und Ämtern, sowie wichtiger Anlaufpunkt für Schülerinnen und Schüler. Einen großen Anteil der Zeit nimmt auch die Unterstützung beim Umgang mit Bürokratie und Institutionen in Anspruch.

Zwar verfügen alle Schulen in Kleve über Stellen der Schulsozialarbeit, aber diese sind bei Weitem nicht ausreichend, um die immer weiter steigenden Bedarfe zu bewältigen. Die Orientierung am Schulsozialindex spiegelt nicht mehr die Realität an den einzelnen Klever Schulen wider. Der schulscharfe Sozialindex wurde erstmals zum Schuljahr 2021/2022 erhoben, allerdings auf Basis der Amtlichen Schuldaten 2018/2019 berechnet. (https://www.schulministerium.nrw/schulscharfer-sozialindex.

Die bisher erfolgte Erhebung auf Basis der Schuldaten 2018/2019 berücksichtigt noch in keiner Weise die Entwicklungen durch den
Ukrainekrieg, steigende Zahlen zur Beantragung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), Folgen von Corona im schulischen und mentalen Bereich und weitere (auch bürokratische) Aufgaben, denen sich unsere Schulsozialarbeiter*innen stellen müssen. Zudem sind multiprofessionellen Teams an Schulen nachweislich wichtig, um auch das Lehrpersonal zu unterstützen.

Die Stadt Kleve ist bei Weitem nicht ausreichend mit Stellen für die Schulsozialarbeit ausgestattet. Zusätzliche Investitionen in diesem Bereich sind auch Investitionen in unser Schulsystem, in unsere Kinder, in unser pädagogisches Personal und damit sehr wichtig für
die Zukunft. Hier darf nicht am falschen Ende gespart werden.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.