Gut für Deutschland
Klimademo
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderwegs darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.
Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Schleuse und Bedeutung des Wassers für Kleve Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gebing, nach Auswertung der Machbarkeitsstudie 2.0 möchten wir als SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve deutlich machen, was wir uns in den kommenden Ausschüssen…
Ein schwieriges Jahr ist zu Ende- eine kleine Rückschau.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve wird nicht an der Sitzung des Wahlprüfungsausschuss am heutigen 08.12.2020 und am Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2020 teilnehmen.
Europatag 2026 (Fotos: Torsten Barthel)