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„Ein schlechter Radweg ist besser, als gar kein Radweg“
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„Ein schlechter Radweg ist besser, als gar kein Radweg“

Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderwegs darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.

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Gegen das Vergessen
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Gegen das Vergessen

Zum Gedenken an ehemalige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve, die während des Nationalsozialismus verfolgt wurden, werden vom Verein „Haus der Begegnung – Beth Hamifgash“ bereits seit 2016 in Zusammenarbeit mit der Stadt Kleve Stolpersteine verlegt. Die Stolpersteine des Künstlers Gunter Demnig stehen als Erinnerung für uns alle dafür, dass sich die nationalsozialistische Verfolgung alltäglich in der Öffentlichkeit -auch in der eigenen Nachbarschaft in Kleve- ereignete.

Heute, am 18. Juni 2021 wurden Stolpersteine vor den Häusern der Familien Haas und Hertz verlegt, die in Kleve Opfer von Verfolgung und Terror durch die Nationalsozialisten wurden.