Stellen für die Schulsozialarbeit
Antrag 103/XI der SPD-Fraktion:
Zusätzliche Stellen Schulsozialarbeit
(zum Haushalt 2024)
Antrag:
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass die Stadt Kleve
2 zusätzliche Vollzeitstellen, auf Wunsch auch in Teilzeit, für die Schulsozialarbeit
einrichtet und dies entsprechend für den Haushalt und Stellenplan 2024 einplant.
Begründung:
Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung haben. Sie ist häufig die Schnittstelle zwischen Lehrpersonal, Eltern und Ämtern, sowie wichtiger Anlaufpunkt für Schülerinnen und Schüler. Einen großen Anteil der Zeit nimmt auch die Unterstützung beim Umgang mit Bürokratie und Institutionen in Anspruch.
Zwar verfügen alle Schulen in Kleve über Stellen der Schulsozialarbeit, aber diese sind bei Weitem nicht ausreichend, um die immer weiter steigenden Bedarfe zu bewältigen. Die Orientierung am Schulsozialindex spiegelt nicht mehr die Realität an den einzelnen Klever Schulen wider. Der schulscharfe Sozialindex wurde erstmals zum Schuljahr 2021/2022 erhoben, allerdings auf Basis der Amtlichen Schuldaten 2018/2019 berechnet. (https://www.schulministerium.nrw/schulscharfer-sozialindex.
Die bisher erfolgte Erhebung auf Basis der Schuldaten 2018/2019 berücksichtigt noch in keiner Weise die Entwicklungen durch den
Ukrainekrieg, steigende Zahlen zur Beantragung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), Folgen von Corona im schulischen und mentalen Bereich und weitere (auch bürokratische) Aufgaben, denen sich unsere Schulsozialarbeiter*innen stellen müssen. Zudem sind multiprofessionellen Teams an Schulen nachweislich wichtig, um auch das Lehrpersonal zu unterstützen.
Die Stadt Kleve ist bei Weitem nicht ausreichend mit Stellen für die Schulsozialarbeit ausgestattet. Zusätzliche Investitionen in diesem Bereich sind auch Investitionen in unser Schulsystem, in unsere Kinder, in unser pädagogisches Personal und damit sehr wichtig für
die Zukunft. Hier darf nicht am falschen Ende gespart werden.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.