WLAN für die Innenstadt Kleve
Antrag 053/XI zum Haushalt 2022:
WLAN Innenstadt Kleve
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen,
dass die Verwaltung die
Errichtung von kostenlosen, öffentlichen flächendeckenden WLAN-Stationen (sog. öffentliche Hotspots) ohne zeitliche Begrenzung oder Limitierung des Datenvolumens und unabhängig der Verwendung des Endgeräts in der Klever Innenstadt prüft, ein schrittweises Konzept erstellt und umsetzt.
Begründung:
Begriffe wie Industrie 4.0, digitale Industrialisierung und Digitalisierung sind alles Synonyme, um den technischen Fortschritt und die Entwicklung der letzten Jahrzehnte und im gegenwärtigen 21. Jahrhundert zu beschreiben. Das daraus resultierende Internet mit seinen technischen Innovationen, hat unsere Arbeitswelt und gesellschaftlichen Alltag einer grundlegenden Veränderung unterzogen. Smartphones sind allgegenwärtig. Sie gehören mittlerweile zum grundlegenden Arbeitswerkzeug für Menschen aller Altersgruppen. Dies setzt selbstverständlich einen guten infrastrukturellen Internetzugang sowie freien und einfachen WLAN-Zugang voraus.
Mit einem öffentlichen und kostenlosen WLAN ohne zeitliche Begrenzung oder Limitierung des Datenvolumens im Innenstadtbereich könnten Bürgerinnen und Bürger, sowie Handel und Tourismus unmittelbar profitieren. So könnten lokale Geschäfte mit dem flächendeckenden WLAN-Angebot einen neuartigen Service anbieten. Die hiesige Attraktivität sowie die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt, in Cafés und ähnlichen Einrichtungen werden vergrößert. Im Sinne des agilen Arbeitens und zunehmend flexibleren Arbeitsplatz- und Arbeitszeitmodellen, könnte ein frei zugängliches WLAN im Innenstadtbereich die Anzahl und Dauer des Aufenthalts von Berufstätigen erhöhen.
Auch für die Tourismusbranche als Klever Standort wäre dies eine bedeutsame Errungenschaft. Darüber hinaus ist kostenfreies WLAN ein wichtiges Instrument für das Stadtmarketing. Auch für die die Kulturlandschaft bringt kostenfreies WLAN Vorteile. Die Nutzung als Bildungsnetzwerk ruft positive Synergien hervor. Außerdem könnten die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer immer zunehmenden digitalen Verwaltung noch besser in Kontakt treten. Zuletzt ist ein solcher freier und kostenloser Internetzugang selbstverständlich auch eng mit der sozialen Frage des 21. Jahrhunderts verbunden. Dazu gehören Aspekte wie Bildungs- und Chancengerechtigkeit, aber auch der öffentlichen (digitalen) Daseinsversorgung.
Kostenloses WLAN ist kein Luxus
Beispielsweise ist ein Großteil des estnischen Staatsgebiets mithilfe von WLAN-Hotspots erreichbar. Estland ist Vorreiter der digitalisierten Vernetzung und Digitalisierung in der Europäischen Union. Die Stadt Karlsruhe hat bereits im Jahr 2014 mit dem Projekt „KA-WLAN“ damit angefangen an öffentlichen Orten, kostenloses WLAN im Innenstadtbereich zu installieren. Seit 2016 dahingehend aufgerüstet, gewährleistet eine einmalige Registrierung den verschlüsselten Zugang zum WLAN-Netz. Diese beiden Beispiele sollen verdeutlichen, dass es sich bei unserem Anliegen keinesfalls um einen Luxus handelt. Nicht nur Großstädte sind dafür geeignet, sondern in vielen Kommunen verschiedenster Größe ist der Zugang zum kostenlosen WLAN vorhanden.
Vielerorts gehört kostenloses und gut ausgebautes WLAN im Innenstadtbereich zu einer grundlegenden Infrastruktur. Diese wird bereits als Selbstverständlichkeit wahr genommen. Kleve als Kreisstadt sollte sich dies zum Maßstab nehmen.
Die EU-Kommission hat im Jahre 2016 die Förderungsinitiative Wifi4EU veröffentlicht. Bis 2020 sollten europäische Kommunen mittels finanzieller Gutscheine mit freiem WLAN-Netzwerken versorgt werden. Die europäische Kommission hat bereits angekündigt auch in der nächsten Förderungsperiode (2021 bis 2027) entsprechende Förderungsmittel an ausgewählte europäische Kommunen zu vergeben. Die Verwaltung der Stadt Kleve soll sich demnach frühzeitig über diesbezügliche Teilnahmebedingungen informieren und den Rat der Stadt Kleve darüber in Kenntnis setzen.
Wichtig ist, dass in der besagten WLAN-Konzeption berücksichtigt wird, dass auch bei entsprechender simultaner Nutzung vieler Bürgerinnen und Bürger eine angemessene Übertragungsgeschwindigkeit gewährleistet wird. Ein verschlüsselter Zugang wäre eine Voraussetzung, um den externen Zugriff auf sensible Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Auch die Rechtslage einer solchen Installation ist zu prüfen, damit die Stadt Kleve im Falle von Störerhaftungen in Form z.B. möglicher Urheberrechtsverletzungen juristisch nicht belangt werden kann.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.