Sportförderrichtlinien
Gemeinsamer Antrag von FDP, OK, Die Grünen, SPD
Änderung der Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve
Antrag:
Wir beantragen, die Richtlinien zur Förderung des Sports der Stadt Kleve an folgenden Abschnitten zu ergänzen bzw. abzuändern (siehe rot formatierten Text und Anlage (PDF-Datei):
2.1. Antragsverfahren und -prüfung, hier die Ziffer 1
Anträge auf Zuschüsse sind beim Bürgermeister zu stellen. Antragsberechtigt sind nur Sportvereine, die Mitglied eines Fachverbandes sind, der dem Landessportbund NordrheinWestfalen als ordentliches Mitglied angehört (Ausnahmen: DLRG, Ortsgruppe Kleve für die Ziff. 3.1 u. 3.3
und Schützenvereine, für die es aufgrund ihrer geringen Mitgliedsbeitragseinnahmen wirtschaftlich nicht möglich ist, eine Mitgliedschaft im Rheinischen Schützenbund zu begründen).
3.6 Baubeihilfen
Sofern die in Ziffer 2.1 der Richtlinien genannten Anspruchsvoraussetzungen für eine Beihilfengewährung vorliegen, beträgt die Höhe der städtischen Beihilfe bei
- Neubau- bis zu 50 %,
und - bei größeren Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis zu 40 % und bei
- energetischen Sanierungen und Modernisierung von Sportstätten bis zu 80 %
der zuschussfähigen Kosten.
Förderprogramme zu diesem Antrag sind unter
zu finden.
Begründung:
Zu) 2.1. Antragsverfahren und -prüfung, hier die Ziffer 1
Der Sockelbetrag für eine Mitgliedschaft im Rheinischen Schützenbund beträgt jährlich 150,00 €. Hinzu kommt ein Gesamtjahresbeitrag für Erwachsene in Höhe von 10,64 € pro Vereinsmitglied.
Wegen geringer Mitgliedsbeitragseinnahmen sind kleine Schützenvereine nicht in der Lage, eine Mitgliedschaft im Rheinischen Schützenbund wirtschaftlich zu tragen.
Kleine Schützenvereine leisten jedoch genauso zum Gemeinwohl bei wie Vereine, die sich eine Mitgliedschaft in einem Fachverband, der dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen als ordentliches Mitglied angehört, leisten können. Gleichwohl haben kleine Klever Schützenvereine Unterstützungsbedarf, weshalb wir eine Modifizierung der Antragsberechtigung anregen möchten.
Zu) 3.6 Baubeihilfen
Die Stadt Kleve weist bereits verschiedene Förderprogramme zum Klimaschutzes aus. Auch die energetische Sanierung und Modernisierung von Sportstätten könnte hier ansetzten. Um die Klever Sportvereine in die Lage zu versetzten, derartige Investitionen zu tätigen, regen wir an, in diesem Bereich eine Förderquote von 80 % zu gewähren.
Fraktionen B. 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und OK