So sieht das neue Baugebiet an Burg Ranzow aus.
Auf der vorderen Fläche an der Dorfstraße entsteht der neue Kindergarten
GRÜNES LICHT FÜR KINDERGARTEN IN MATERBORN
Mit den Stimmen der SPD wurde in der letzten Ratssitzung der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan an Burg Ranzow in Materborn gefasst. Damit wurden die rechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Kindergartens geschaffen.
So sieht das neue Baugebiet an Burg Ranzow aus. Auf der vorderen Fläche an der Dorfstraße entsteht der neue Kindergarten
Geplant ist die Verlagerung des Kindergartens, der sich zurzeit an der Dorfstraße 65 befindet, auf die gegenüberliegende Seite der Dorfstraße. Gleichzeitig ist im Zuge der Verlagerung auch die Vergrößerung des Kindergartens geplant.
Klimaschutz wird berücksichtigt
Geregelt ist, dass in diesem Gebiet keine Steingärten angelegt werden und die Dächer so weit geeignet- begrünt werden, auch wenn Solar- und Photovoltaikanlagen vorgesehen sind. Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass auch das Niederschlagswasser auf den Grundstücken versickert wird.
Die SPD begrüßt Den Neubau des Kindergartens
Der SPD-Sprecher im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz Niklas Lichtenberger begrüßt den Neubau des Kindergartens und die Berücksichtigung der Klimaschutzaspekte im Bebauungsplan „Burg Ranzow“.
‚Prüfantrag 044/XI:. Kindersicherung Spielplatz „Klever Uferburg“ am Opschlag die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass die Verwaltung die Möglichkeiten prüft, den Spielplatz „Klever Uferburg“ am Opschlag kindgerecht vom Gefahrenpotenzial des Straßenverkehrs…
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen,
dass die Verwaltung eine stärkere Verdichtung von Wohnraum, z.B. durch zulässige
Wohnbebauung auf Bürogebäuden und Supermärkten unterstützt.
Maßnahmen für ein vertieftes und zusätzliches Angebot zur digitalen Darstellung der Klever Stadtgeschichte in Form von sog. Augmented Reality-Technik (AR) möglich ist, die technischen Möglichkeiten dafür vorhanden sind und inwiefern sich dies in finanzieller Hinsicht auf die Haushaltsplanung auswirken würde.
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderwegs darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen,
dass die Verwaltung ein Konzept zur Nutzung und zum Einsatz von Wasserstofftechnologie für
Kleve entwickelt. Dieses gilt sowohl für die Mobilitätsoffensive als auch für die weiteren
energetischen Bedarfe in unserer Stadt. Ziel ist die Beteiligung an den nationalen und
internationalen Aktivitäten zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und die Beteiligung an der
innovativen Entwicklung und Nutzung nachhaltiger Energieträger.