Verbindliches Ganztagesversprechen
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Verlässliches Ganztagesversprechen

Antrag 080/XI Verlässliches Ganztagsversprechen

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge
beschließen, dass

die Verwaltung eine strategische Konzeption („Verlässliches Ganztagsversprechen“) zur Schaffung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebotes entwickelt. Bis zur Vorlage dieser Konzeption verpflichten sich Rat und Verwaltung in Kooperation der jeweiligen Träger eine jährliche Angebotserweiterung um 15 % auf Basis des jeweiligen Ausbaustandes sicherzustellen.

In der Konzeption ist auch die Form des rhythmisierten Ganztages wie sie bereits in der Grundschule an den Linden umgesetzt wird als Option für weitere Grundschulen und Träger einzubeziehen.

Begründung

Der zuletzt im Schulausschuss am 10.11.2022 vorgestellte Bericht Dr. Garbe – Lexis & van Berlepsch lässt keine anderen Interpretationen zu: Die Nachfragesituation an Ganztagsangeboten an Schulen kann schon heute nicht erfüllt werden und wird sich in den nächsten Jahren verschärfen. Im Bericht wird eindeutig eine Ganztagsstrategie gefordert.

Durch fehlende Betreuungsangebote werden Erziehende in der Ausübung ihres
Berufes oder in ihrer Tätigkeit überhaupt, eingeschränkt. In vielen Fällen sind
dann Kompensationsleitungen durch Staat und Gesellschaft aufzubringen,
spätestens dann werden auch die jeweils betroffenen Kinder hiervon „direkt“
erreicht. Diese Situation belastet auch die Entwicklung der Kinder. Für den
eigenen Unterhalt selbständig nicht Sorgen zu können, kränkt zudem. Die Würde
der Erziehungsberechtigten in dem konkreten Fall wird ebenfalls belastet. Es ist
in jeglicher Hinsicht inakzeptabel, dass die eigene berufliche Entwicklung so stark
beeinträchtigt und in manchen Fällen sogar nahezu ausgeschlossen ist, weil zu
wenig Betreuungsplätze im Bereich der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung
stehen.

Besonders empfindsam trifft es den Arbeitsmarkt auch dann, wenn Personen aus
den sog. „systemrelevanten Berufsfeldern“ keine Betreuungsangebote erhalten
und ihre Mitarbeit nicht anbieten können.

Neben finanziellen Aspekten gibt es weitere entscheidende Gründe für das nicht
ausreichende Angebot an Ganztagsplätzen. Hierzu zählt in großem Maße der
Fachkräftemangel, aber auch die nicht ausreichenden räumlichen Kapazitäten an
Schulen. Deshalb halten wir es für die beantragte Konzeption „Verlässliches
Ganztagsversprechen“ für zwingend notwendig, auch alternative Ganztagsmodelle wie den rhythmisierten Ganztag zu prüfen. Ebenso sind bei jeglichen Neubau- und Umbaumaßnahmen an Schulen der zunehmende Bedarf an Ganztagsangeboten mit Weitblick zu berücksichtigen.

Der gesetzliche Rechtsanspruch, eine qualifizierte Betreuungsquote ab dem Jahr
2026 vorzuhalten, wird erwartet und rundet die Begründung zu diesem Antrag ab.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Ratsbeschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, bei zwei Enthaltungen, den
Antrag der SPD-Fraktion in den Schulausschuss zu verweisen.

Im Schulausschuss wurde der SPD-Antrag diskutiert (Protokollunterlagen 02.02.2023 Schulausschuss (kleve.de). „StV Nitsch konstatiert, dass mit der aktuellen Betreuungsquote nicht das erreicht werde,
was gesetzlich ab dem Jahre 2026 gefordert werde. Diese Zahlen müsse man gerade
rücken und auch die Warteliste berücksichtigen. Der Bereich der OGS solle sukzessive
weiter ausgebaut werden.“
Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass zum 01. Februar 2023 die Warteliste für die OGS 76 Kinder umfassen. Es fehlt an Räumlichkeiten und Personal.

Der Schulausschuss hat einstimmig dem SPD-Antrag zugestimmt.

23R

Kita-Gebühren erstatten
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Reduzierung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung im Pandemiebetrieb rückwirkend ab 01.02.2021

Antrag der SPD-Fraktion 027/XI Reduzierung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, dass die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, der Schule von acht bis eins und im Offenen sowie Rhythmisierten Ganztag während des pandemiebedingt eingeschränkten Regelbetriebes rückwirkend ab dem 01.02.2021 zu 50 % zu erstatten bzw. weiterhin bis zur Rückkehr zum uneingeschränkten Regelbetrieb nur hälftig zu erheben sind. Beschließt das
Land NRW nachträglich die Beitragserstattung für diesen Zeitraum, werden die verbleibenden 50 % ebenfalls zeitnah erstattet und damit die Elternbeiträge zu 100 % erlassen.

Begründung:

Eltern waren seit dem 14.12.2020 erneut gezwungen, ihre Kinder zuhause zu betreuen und nur im Notfall in Einrichtungen betreuen zu lassen. Seit dem 22.02.2021 arbeiten die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Pandemiebetrieb, die Primarstufen werden lediglich im Wechselunterricht unterrichtet und gemäß Vorgabe des Schulministeriums werden Angebote des Offenen Ganztags ebenfalls noch nicht regelhaft aufgenommen.

In der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) vom 7. Januar 2021, in der ab dem 16. Februar 2021 gültigen Fassung, ist weiterhin die
Reduzierung der individuellen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen um 10 Wochenstunden vorgegeben. Eine Aufnahme des Regelbetriebes ist laut der Planung des Familienministeriums NRW (siehe Anlage) erst bei geringem Infektionsgeschehen,  ausreichender Anzahl von zertifizierten Selbsttests und/oder Impfung der Beschäftigten vorgesehen. Dies führt weiterhin zu Betreuungsengpässen, großen Herausforderungen für Familien und zunehmend überforderten Eltern. Viele Eltern sind immer noch in Kurzarbeit oder müssen wegen reduziertem Betreuungsumfang und Homeschooling weitere  finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

In der aktuellen Situation benötigen Familien weiterhin ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Dieses Signal sollte die Stadt Kleve geben, ohne auf Beschlüsse des Landesministeriums NRW zu warten.

Wir als Sozialdemokraten verstehen die hälftige Beitragsreduzierung als Kompromiss zur Anerkennung der Leistung der Betroffenen einerseits sowie der Beachtung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Kleve andererseits.

Der Beschluss der Beitragsreduzierung soll seine Gültigkeit behalten, bis die Aufnahme des uneingeschränkten Regelbetriebes wieder erfolgt.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 17.März 2021 mit den Stimmen von CDU / Grüne abgelehnt.