Kita-Gebühren erstatten
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Reduzierung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung im Pandemiebetrieb rückwirkend ab 01.02.2021

Antrag der SPD-Fraktion 027/XI Reduzierung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, dass die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, der Schule von acht bis eins und im Offenen sowie Rhythmisierten Ganztag während des pandemiebedingt eingeschränkten Regelbetriebes rückwirkend ab dem 01.02.2021 zu 50 % zu erstatten bzw. weiterhin bis zur Rückkehr zum uneingeschränkten Regelbetrieb nur hälftig zu erheben sind. Beschließt das
Land NRW nachträglich die Beitragserstattung für diesen Zeitraum, werden die verbleibenden 50 % ebenfalls zeitnah erstattet und damit die Elternbeiträge zu 100 % erlassen.

Begründung:

Eltern waren seit dem 14.12.2020 erneut gezwungen, ihre Kinder zuhause zu betreuen und nur im Notfall in Einrichtungen betreuen zu lassen. Seit dem 22.02.2021 arbeiten die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Pandemiebetrieb, die Primarstufen werden lediglich im Wechselunterricht unterrichtet und gemäß Vorgabe des Schulministeriums werden Angebote des Offenen Ganztags ebenfalls noch nicht regelhaft aufgenommen.

In der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) vom 7. Januar 2021, in der ab dem 16. Februar 2021 gültigen Fassung, ist weiterhin die
Reduzierung der individuellen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen um 10 Wochenstunden vorgegeben. Eine Aufnahme des Regelbetriebes ist laut der Planung des Familienministeriums NRW (siehe Anlage) erst bei geringem Infektionsgeschehen,  ausreichender Anzahl von zertifizierten Selbsttests und/oder Impfung der Beschäftigten vorgesehen. Dies führt weiterhin zu Betreuungsengpässen, großen Herausforderungen für Familien und zunehmend überforderten Eltern. Viele Eltern sind immer noch in Kurzarbeit oder müssen wegen reduziertem Betreuungsumfang und Homeschooling weitere  finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

In der aktuellen Situation benötigen Familien weiterhin ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Dieses Signal sollte die Stadt Kleve geben, ohne auf Beschlüsse des Landesministeriums NRW zu warten.

Wir als Sozialdemokraten verstehen die hälftige Beitragsreduzierung als Kompromiss zur Anerkennung der Leistung der Betroffenen einerseits sowie der Beachtung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Kleve andererseits.

Der Beschluss der Beitragsreduzierung soll seine Gültigkeit behalten, bis die Aufnahme des uneingeschränkten Regelbetriebes wieder erfolgt.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 17.März 2021 mit den Stimmen von CDU / Grüne abgelehnt.
Kinder
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Kinderbetreuung

Antrag 014/XI Thema: Beitragsaussetzung für Kinderbetreuung im Quarantänefall

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt möge

im angeordneten Quarantänefall eines Kindes die Beitragsaussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung ab dem 01.01.2021

beschließen. Wenn Kinder wegen behördlich angeordneter Corona-Quarantäne nicht den Kindergarten, die Tagespflege oder die Betreuungsformen der offenen Ganztagsschulen besuchen können, sollen den Eltern die Elternbeiträge für den vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantänezeitraum erlassen werden.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des Rats der Stadt Kleve am 06.05.2020 wurden auf Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung, sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch im offenen Ganztag, bis zum 31.07.2020 ausgesetzt, solange kein Regelbetrieb der Betreuung aufgrund der Coronapandemie möglich war.

Obwohl der Regelbetrieb der Betreuungseinrichtungen derzeit grundsätzlich gewährleistet ist, hat die Pandemielage weiterhin großen Einfluss auf viele Eltern und deren Kinder. Indexfälle und Kontakte der Kategorie 1 in Schulen und Kindergärten ziehen in der Regel eine angeordnete 14-tägige Quarantäne für die betroffenen Kinder nach sich. In dieser Zeit werden die Betreuungsangebote nicht wahrgenommen. Ein Inzidenzwert weit über 50 im Kreis Kleve macht die weiter ernste Epidemie-Lage deutlich und auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vielzahl von Kindern auch mehrfach von angeordneter Quarantäne betroffen sein wird. Zudem befinden sich viele Eltern weiterhin in Kurzarbeit oder haben z.B. als Selbständige mit erheblichen finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz zu kämpfen.

Die Kinderbetreuung und das Homeschooling haben bereits im ersten Lockdown viele Eltern vor große Herausforderungen gestellt.

Die beantragte Beitragsaussetzung soll die Eltern deshalb zum einen finanziell entlasten, zum anderen aber als eine weitere Wertschätzung und Unterstützung seitens der Politik und Verwaltung zu werten sein.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.