Kinder
Antrag 014/XI Thema: Beitragsaussetzung für Kinderbetreuung im Quarantänefall

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt möge

im angeordneten Quarantänefall eines Kindes die Beitragsaussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung ab dem 01.01.2021

beschließen. Wenn Kinder wegen behördlich angeordneter Corona-Quarantäne nicht den Kindergarten, die Tagespflege oder die Betreuungsformen der offenen Ganztagsschulen besuchen können, sollen den Eltern die Elternbeiträge für den vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantänezeitraum erlassen werden.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des Rats der Stadt Kleve am 06.05.2020 wurden auf Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung, sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch im offenen Ganztag, bis zum 31.07.2020 ausgesetzt, solange kein Regelbetrieb der Betreuung aufgrund der Coronapandemie möglich war.

Obwohl der Regelbetrieb der Betreuungseinrichtungen derzeit grundsätzlich gewährleistet ist, hat die Pandemielage weiterhin großen Einfluss auf viele Eltern und deren Kinder. Indexfälle und Kontakte der Kategorie 1 in Schulen und Kindergärten ziehen in der Regel eine angeordnete 14-tägige Quarantäne für die betroffenen Kinder nach sich. In dieser Zeit werden die Betreuungsangebote nicht wahrgenommen. Ein Inzidenzwert weit über 50 im Kreis Kleve macht die weiter ernste Epidemie-Lage deutlich und auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vielzahl von Kindern auch mehrfach von angeordneter Quarantäne betroffen sein wird. Zudem befinden sich viele Eltern weiterhin in Kurzarbeit oder haben z.B. als Selbständige mit erheblichen finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz zu kämpfen.

Die Kinderbetreuung und das Homeschooling haben bereits im ersten Lockdown viele Eltern vor große Herausforderungen gestellt.

Die beantragte Beitragsaussetzung soll die Eltern deshalb zum einen finanziell entlasten, zum anderen aber als eine weitere Wertschätzung und Unterstützung seitens der Politik und Verwaltung zu werten sein.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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