Unterbringung und Unterstützung von obdachlosen Menschen in Kleve
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Unterbringung und Unterstützung von obdachlosen Menschen in Kleve

Unterbringung und Unterstützung von obdachlosen Menschen in Kleve
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gebing,

im Haupt- und Finanzausschuss vom 28.04.2021 sagten Sie für den nächsten Sozialausschuss eine Information zu, wie die Stadt Kleve mit der Situation der obdachlosen Menschen in Kleve umgehen wird. Ihren Ausführungen im Rahmen des anstehenden Sozialausschusses am 16.06.2021 blicken wir interessiert entgegen.

Die Situation für obdachlose Menschen in Kleve, der Zustand der Unterkünfte für Wohnungslose und weitere Unterstützungsmöglichkeiten wurden zuletzt auch als Thema für die Arbeit des Sozialausschusses fraktionsübergreifend vorgeschlagen. Bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode wurde mit der Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes begonnen. Uns als SPD-Fraktion ist wichtig, dass ein solches Konzept nun zeitnah präsentiert wird und proaktiv vor einem erneuten Wintereinbruch Maßnahmen umgesetzt werden.

Wir sehen neben den bereits vorhandenen Unterkünften und Maßnahmen für obdachlose Menschen noch weitere Unterstützungsmöglichkeiten, zu deren Prüfung wir als SPD-Fraktion im Rahmen einer Konzepterstellung anregen möchten. Hierbei handelt es sich um Schutz- und Übernachtungsangebote über die bisherigen Unterkünfte hinaus, die auch jenen obdachlosen Menschen vor allem im Winter Schutz bieten sollen, die nicht den Weg in eine der bisher vorhandenen Unterkünfte finden.

Unser Vorschlag ist die Prüfung der Anschaffung von Schlafkapseln (angelehnt an die „Ulmer Nester“ s.u.) oder Fahrradwohnwagen als Erfrierungsschutz für Obdachlose. Schlafkapseln dienen als mobile Übernachtungsmöglichkeiten für Wohnungslose vor allem in den Wintermonaten. Entsprechende Informationen finden Sie in einem Video, das Sie über den in der Anlage beigefügten Link sehen können.

Diese Schlafkapseln könnten als zusätzliche Angebote zur Wohnungslosenhilfe im Stadtgebiet Kleve aufgestellt werden, denn nicht alle Wohnungslosen wollen die Regelangebote der Stadt mit Menschenansammlungen nutzen. Deshalb müssen aus unserer Sicht in ein Konzept für obdachlose Menschen auch alternative Angebote und Ideen wie z.B. solche Schlafkapseln aufgenommen werden.
Wir bitten um eine Einschätzung und Stellungnahme zu diesen Anregungen im nächsten Sozialausschuss am 16.06.2021.

Regenbogenfahne
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Hissen der Regenbogenfahne am 17. Mai

Antrag 037/XI Hissen der Regenbogenfahne am 17. Mai

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, die Verwaltung der Stadt Kleve möge

die offizielle Flagge der LGBTIQ+ – Community, die sog. Regenbogenfahne, am 17. Mai 2021 am Rathaus in Kleve aufhängen und auch zukünftig jeweils am 17. Mai die Regenbogenfahne hissen.

Wenn die Regenbogenfahne zusätzlich an weiteren stadteigenen Gebäuden aufgehängt werden kann, begrüßen wir dies ausdrücklich.

Begründung:

Am 17. Mai 2021 findet der Internationale Tag gegen Homophobie und Transphobie statt. Der weltweit als „International Day Against Homophobia“ (IDAHO) bekannte Tag wird seit 2005 jedes Jahr am 17. Mai gefeiert. Ziel des Tages ist es Respekt für Lesben und Schwule einzufordern.

Das Datum 17. Mai wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, den Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel strich. Die Regenbogenfahne entwarf 1978 der amerikanische Künstler Gilbert Baker. Sie soll ein Symbol für lesbischen und schwulen Stolz darstellen, sowie gleichzeitig die Vielfalt dieser Lebensweise.

Wissenschaftliche Studien schätzen den Anteil von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* auf 5 – 10 {5ccffe8c1833d5c83b4c8b776e3591ff3bcbd001c8f32eea682503614b5b6ae1} der Bevölkerung (Dalia Research 2016). Demnach leben auch in Kleve viele Menschen, die nicht heterosexuell sind. Die Studie „Coming-Out – und dann?“ des Deutschen Jugend Instituts (2015) stellt fest, dass 82 {5ccffe8c1833d5c83b4c8b776e3591ff3bcbd001c8f32eea682503614b5b6ae1} der Befragten nicht heterosexuellen Jugendlichen Diskriminierung, vor allem im öffentlichen Raum, erfahren.

Das Coming Out ist für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen häufig nach wie vor eine schwierige Lebensphase. Sie müssen sich neben den üblichen Entwicklungsaufgaben zusätzlich aufgrund ihrer nicht-heterosexuellen Orientierung bzw. trans- oder intergeschlechtlichen Identität mit Vorurteilen und Anfeindungen des „Anderssein“ auseinandersetzen.

Es geht aber nicht nur darum zu zeigen, dass die Stadt Kleve alle Menschen, die in Kleve leben, respektiert und wertschätzt, sondern auch darum die Geschichte der LGBTIQ+ – Community anzuerkennen, von der Verfolgung und Ermordung homosexueller Menschen während der NS-Zeit zwischen 1933 und 1945 bis in die Gegenwart.

Die strafrechtliche Verfolgung gleichgeschlechtlicher Kontakte unter erwachsenen Männern bis zum Jahr 1969 und die damit verbundene und über 1969 andauernde Stigmatisierung und Diskriminierung beschreiben die gesellschaftlichen Bedingungen, die für die Sozialisation älterer LSBTI* prägend sind. Lesbische Frauen wurden nicht kriminalisiert, aber marginalisiert. Als ledige Frauen entsprachen sie nicht dem Frauenbild der 1950er bis 1970er Jahre. Sie waren gesellschaftliche Außenseiterinnen, auch ohne offen lesbisch zu leben. Die Heimlichkeiten und das Doppelleben führen dazu, dass viele lesbische Frauen bis heute die permanente Erfahrung machen, dass sie nicht als die Person wahrgenommen und angenommen werden, die sie wirklich sind.

Auch mit einer simplen Geste, wie durch das Hissen der Regenbogenfahne am Rathaus, zeigt sich Kleve als vielfältige und bunte Kommune, in der alle Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung willkommen sind. Die Stadt sollte die Chance nutzen, Vorbild für die Städte und Gemeinden im Kreis Kleve zu sein

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Kita-Gebühren erstatten
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Reduzierung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung im Pandemiebetrieb rückwirkend ab 01.02.2021

Antrag der SPD-Fraktion 027/XI Reduzierung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, dass die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, der Schule von acht bis eins und im Offenen sowie Rhythmisierten Ganztag während des pandemiebedingt eingeschränkten Regelbetriebes rückwirkend ab dem 01.02.2021 zu 50 % zu erstatten bzw. weiterhin bis zur Rückkehr zum uneingeschränkten Regelbetrieb nur hälftig zu erheben sind. Beschließt das
Land NRW nachträglich die Beitragserstattung für diesen Zeitraum, werden die verbleibenden 50 % ebenfalls zeitnah erstattet und damit die Elternbeiträge zu 100 % erlassen.

Begründung:

Eltern waren seit dem 14.12.2020 erneut gezwungen, ihre Kinder zuhause zu betreuen und nur im Notfall in Einrichtungen betreuen zu lassen. Seit dem 22.02.2021 arbeiten die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Pandemiebetrieb, die Primarstufen werden lediglich im Wechselunterricht unterrichtet und gemäß Vorgabe des Schulministeriums werden Angebote des Offenen Ganztags ebenfalls noch nicht regelhaft aufgenommen.

In der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) vom 7. Januar 2021, in der ab dem 16. Februar 2021 gültigen Fassung, ist weiterhin die
Reduzierung der individuellen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen um 10 Wochenstunden vorgegeben. Eine Aufnahme des Regelbetriebes ist laut der Planung des Familienministeriums NRW (siehe Anlage) erst bei geringem Infektionsgeschehen,  ausreichender Anzahl von zertifizierten Selbsttests und/oder Impfung der Beschäftigten vorgesehen. Dies führt weiterhin zu Betreuungsengpässen, großen Herausforderungen für Familien und zunehmend überforderten Eltern. Viele Eltern sind immer noch in Kurzarbeit oder müssen wegen reduziertem Betreuungsumfang und Homeschooling weitere  finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

In der aktuellen Situation benötigen Familien weiterhin ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Dieses Signal sollte die Stadt Kleve geben, ohne auf Beschlüsse des Landesministeriums NRW zu warten.

Wir als Sozialdemokraten verstehen die hälftige Beitragsreduzierung als Kompromiss zur Anerkennung der Leistung der Betroffenen einerseits sowie der Beachtung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Kleve andererseits.

Der Beschluss der Beitragsreduzierung soll seine Gültigkeit behalten, bis die Aufnahme des uneingeschränkten Regelbetriebes wieder erfolgt.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 17.März 2021 mit den Stimmen von CDU / Grüne abgelehnt.
Corona
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Betreuungseinrichtung

Antrag 017/Xl Thema: Unterstützung von Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass für

sämtliche Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der COVID-Pandemie eine nachweisliche Minderauslastung erlitten haben und keine ausreichende finanzielle Unterstützung durch den COVID-Rettungsschirm erfahren, eine ausgleichende finanzielle Unterstützung gewährleistet wird.
Begründung:

Die Infrastruktur der Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche in der Stadt Kleve hat eine große sozial-, familien- und wirtschaftspolitische Bedeutung und ist zu einem ausgewogenen sozialen Selbstverständnis der Stadt Kleve nicht wegzudenken. Damit die Strukturen durch diese Pandemie nicht gefährdet werden, sind diese durch entsprechende

Maßnahmen zu schützen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Kinder
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Kinderbetreuung

Antrag 014/XI Thema: Beitragsaussetzung für Kinderbetreuung im Quarantänefall

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt möge

im angeordneten Quarantänefall eines Kindes die Beitragsaussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung ab dem 01.01.2021

beschließen. Wenn Kinder wegen behördlich angeordneter Corona-Quarantäne nicht den Kindergarten, die Tagespflege oder die Betreuungsformen der offenen Ganztagsschulen besuchen können, sollen den Eltern die Elternbeiträge für den vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantänezeitraum erlassen werden.

Begründung:

Bereits in der Sitzung des Rats der Stadt Kleve am 06.05.2020 wurden auf Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung, sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch im offenen Ganztag, bis zum 31.07.2020 ausgesetzt, solange kein Regelbetrieb der Betreuung aufgrund der Coronapandemie möglich war.

Obwohl der Regelbetrieb der Betreuungseinrichtungen derzeit grundsätzlich gewährleistet ist, hat die Pandemielage weiterhin großen Einfluss auf viele Eltern und deren Kinder. Indexfälle und Kontakte der Kategorie 1 in Schulen und Kindergärten ziehen in der Regel eine angeordnete 14-tägige Quarantäne für die betroffenen Kinder nach sich. In dieser Zeit werden die Betreuungsangebote nicht wahrgenommen. Ein Inzidenzwert weit über 50 im Kreis Kleve macht die weiter ernste Epidemie-Lage deutlich und auch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vielzahl von Kindern auch mehrfach von angeordneter Quarantäne betroffen sein wird. Zudem befinden sich viele Eltern weiterhin in Kurzarbeit oder haben z.B. als Selbständige mit erheblichen finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz zu kämpfen.

Die Kinderbetreuung und das Homeschooling haben bereits im ersten Lockdown viele Eltern vor große Herausforderungen gestellt.

Die beantragte Beitragsaussetzung soll die Eltern deshalb zum einen finanziell entlasten, zum anderen aber als eine weitere Wertschätzung und Unterstützung seitens der Politik und Verwaltung zu werten sein.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.