Sportzentrum
Sportzentrum Welbershöhe
Antrag 036/XI Planungskonzept Sportzentrum Bresserberg

die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, dass die Verwaltung der Stadt Kleve beauftragt wird zur

Erweiterung, Modernisierung und Sanierung des Sportzentrums Bresserberg

ein Planungskonzept mit Kostenschätzung und Grobterminplan zu erstellen. Das Plangebiet umfasst die Flächen der Tennisplätze am Bresserberg und der Stadionstraße, die Getec-Arena, die angrenzenden Kunstrasenplätze, das Hoffmannstadion und die Nebenanlagen und Grünflächen östlich des Gustav-Hoffmann-Stadions. Das Planungskonzept beinhaltet dabei als Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt Kleve die

  • Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
  • Leistungsphase 2: Vorplanung mit Kostenschätzung und Meilensteinterminen

Bestandteil der Grundermittlung ist die Erhebung des qualitativen und quantitativen Bedarfes an Sportanlagen für den Vereins-, Freizeit- und Schulsport in Kleve. Ausgehend vom vorhandenen Bedarf sind auch Entwicklungsmöglichkeiten zur Verbesserung des Sportplatzangebotes in der Stadt Kleve zu ermitteln.

Folgende Planungselemente sollen berücksichtigt werden:

  1. Lage und Erschließung der Sporthalle unter Beachtung der Beschlüsse des Rates der Stadt Kleve und Klärung über Alternativen zum jetzigen Standort mit Abwägung der Vor- und Nachteile.
  2. Klärung des Zustandes und Erhaltungsbedarfes der vorhandenen Kunstrasenplätze und der baulichen Anlagen (Zäune, Ballfang, Entwässerung, Wege) mit dem Verein 1. FC Kleve.
  3. Zustandsaufnahme und Ermittlung des kurz- und mittelfristigen Erhaltungsbedarfes für den Rasenspielplatz und aller baulichen Anlagen (Ent- und Bewässerung, Beleuchtung, Zaunanlagen, Ballfang, Wege…) der Getec-Arena; Abstimmung mit dem Verein 1. FC. Kleve.
  4. Herrichtung des Rasensportplatzes Gustav-Hoffmann-Stadion zu einer Trainings- und Wettkampfanlage für die Sportarten Fußball, American Football u.a. gemäß DIN 18035 einschl. Flutlichtbeleuchtung DIN EN 12139 und zugehörigen Sportgeräten (Tore) als Erstausstattung.
  5. Analyse der Verkehrs- und Erschließungssituation im Umfeld der Sportanlagen unter Berücksichtigung der Nutzung der Einrichtung als Trainings-, Wettkampf- und Schulsportanlage. Für den Wettkampfbetrieb ist von Sportveranstaltungen im Leistungsniveau eines regionalen Einzugsgebietes in der Größe des Landes NRW auszugehen. Hierbei sind auch Konfliktpotentiale mit den umliegenden Nutzungsbereichen der Sportanlagen zu berücksichtigen.
  6. Fertigstellung und Nutzungskonzept für die Haupttribünenanlage der Getec-Arena.
  7. Zustandserfassung und Herrichtung der Stehplatztribüne in der Getec-Arena.
  8. Herrichtung der Tribünenlage Gustav-Hoffmann-Stadion. Mit dem VFL Merkur Kleve und dem 1. FC Kleve ist zu klären, ob die Kapazitäten dieser Tribünenanlage für den zukünftigen Sport-/Wettkampfbetrieb ausreichen.
  9. Revitalisierung der Leichtathletikanlagen im Gustav-Hoffmannstadion durch Errichtung einer leichtathletischen Wettkampfanlage Typ B DIN18035 mit allen Nebeneinrichtungen, normengerechter Einmessung und Ausstattung der Anlagen. Mit dem VFL Merkur Kleve ist die Notwendigkeit über die Errichtung einer Hindernisbahn und Stabhochsprunganlage abzustimmen. Die leichtathletischen Anlagen sind für die Anforderungen eines Wettkampfbetriebes ausreichend zu beleuchten.
  10. Zur Ergänzung des Schulsportes sind weitere Sprung- und Wurfanlagen zu errichten, bzw. die vorhandenen Einrichtungen im Bereich Stadionstraße herzurichten. Eine Sprunggrube ist so zu dimensionieren, dass diese als Beachvolleyballfeld genutzt werden kann.
  11. Eine Segmentfläche des Hoffmannstadions ist als Kleinfeldspielfläche (Basketball-, Volleyball-, Soccer Feld, Gymnastikfläche o.ä.) mit Kunststoffbelag auszubauen.
  12. Mit den Vereinen Merkur Kleve, 1. FC Kleve, Rot-Weiß Kleve ist ein zukunftsfähiges Konzept zum Tennissport zu entwickeln. Zur Unterstützung dieses Konzeptes ist der Bedarf an Tennisplätzen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb zu ermitteln und an einem Standort zu konzentrieren (Vereinsleben). Da beide Standorte (Stadionstraße und Bresserberg) gleichermaßen störende Lärmemissionen in den angrenzenden Nutzungsgebieten verursachen, ist unter Beachtung des Bestandsschutzes des Sportbetriebes auch ein Lärmschutzkonzept zu entwickeln.
  13. Auf dem Gelände des Sportzentrum sind die Wegeverbindungen neu zu ordnen und zu optimieren. Darüber hinaus soll das gesamte Gelände auf einer sogenannten Finnenbahn umlaufen (keine Wendepunktstrecke) werden können. Kleine Anstiege unter Nutzung der Geländehöhen sind durchaus gewünscht. Die Finnenbahn ist entsprechend breit auszubilden, um Gruppentraining der verschiedenen Sportarten zu ermöglichen. Auch eine Nutzung durch Walking und Nordic-Walking soll möglich sein. Für die Nutzung in der Winterzeit ist die Bahn ausreichend zu beleuchten. Zur Unterstützung des Breiten- und Seniorensportes sollen in regelmäßigen Abständen neben der Finnenbahn Übungsflächen mit einer entsprechenden Geräteausstattung angelegt werden. So können auch die Vereinssportler diesen Fitnessparcours zum Aufwärmen, zur Steigerung der Beweglichkeit, Ausdauer und Kraft nutzen und in die Trainingsgestaltung mit einbeziehen.
  14. Anlage einer gemeinsamen Skater-/Radsportanlage. Die Anforderungen sind mit den in Kleve aktiven Vereinen abzustimmen.
  15. Errichtung von Paddelcourts als erweitertes Angebot für den Vereinssport.
  16. Anlage einer Gymnastik-, Spiel- und Sportwiese. Ausstattung mit Strom- und Wasseranschlüssen zur Durchführung von Biwak-, Kinder- und Schülerzeltlagern, Grill- und Freizeitfestivitäten. Auch mehrtägige Trainingslager sollen so ermöglicht werden. Diese Wiese soll insbesondere den Kinder- und Jugendgruppen der Stadt Kleve für Freizeitaktivitäten zur Verfügung gestellt werden. In den Ferienzeiten könnten durch die Stadt Kleve Ferien- und Freizeitaktivitäten angeboten werden.
  17. Anlage von mindestens zwei Boule-Bahnen (abstimmen mit dem Klever Boule-Verein).
  18. Anlage von zwei Spielplätzen für Kleinkinder.
  19. Als Ergänzung zur Sportsbar ist mit Merkur Kleve abzustimmen, ob im Bereich des Hoffmannstadions ein Kiosk- und Gaststättenbetrieb ermöglicht werden kann.
  20. Sport- und Fitnessgeräte müssen sachgerecht, sicher und witterungsgeschützt untergestellt werden. Insbesondere für die Leichtathletik besteht ein hoher Platzbedarf. Die Planung hat dies bei den Lager- und Logistikmöglichkeiten sowie dem Platzbedarf für Pflege- und Sportgeräte mit zu berücksichtigen.
  21. Während der sportlichen Betätigung besteht für die Aktiven der Bedarf, ihre persönliche Kleidungs- und Ausrüstungsequipment diebstahls- und witterungsgeschützt abzustellen. Die Planung hat ein entsprechend dimensioniertes Schrank-Schließfachsystem zu berücksichtigen.
  22. Das Sportareal am Bresserberg soll gleichermaßen für die Öffentlichkeit, den Breiten- und Vereinssport geöffnet werden und dabei die städtebaulichen Gegebenheiten berücksichtigen und aufwerten. Die Bauleitplanung soll sicherstellen, dass diese Nutzung für das gesamte Gelände langfristig gesichert ist. Eine bauliche Verdichtung, die dieser Nutzung entgegensteht, ist zu vermeiden. Vielmehr ist für die Zukunftsfähigkeit des Sportbetriebes zu sorgen, dass ausreichend Flächen zur Erweiterung des Geländes zur Verfügung stehen.
  23. Die Planungen müssen berücksichtigen, dass die Teilhabe von Personen mit besonderem Handycap möglich ist und inklusive Konzepte Beachtung finden (z.B. taktile Wegweiser).
Begründung:

Bereits im SPD-Antrag 028/XI (Aussetzung Ratsbeschlüsse) zum Sportzentrum Bresserberg vom 04.03.2021 haben wir in unserer Begründung verdeutlicht, dass das Konzept der Vereine innovativ, durchdacht und vielseitig ist und sich von bisher klassischen Sportentwicklungsplänen und Sportgutachten in Kleve unterscheidet. Ziel ist es, ein Planungskonzept zu erstellen, welches im weiteren Verlauf in einem zeitlich zu definierenden Rahmen umgesetzt werden soll.

Es reicht nicht aus, grob von einer Öffnung des Areals für die Bürgerinnen und Bürger und weiteren Sportmöglichkeiten zu sprechen und Aspekte der Vereine teilweise einzubeziehen. Unser Antrag soll ganz konkrete Anforderungen an die Öffnung des Geländes und weitere Planungsschritte verdeutlichen.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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