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Inklusionsbeirat

Einrichtung eines Inklusionsbeirates
Einrichtung eines Inklusionsbeirates

Antrag zur Einrichtung eines Inklusionsbeirates

Einrichtung und Betrieb eines Inklusionsbeirates

die Fraktionen SPD/Volt und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Kleve beantragen:

Im Rahmen des Haushaltsplans 2026 werden Mittel für die Einrichtung und den Betrieb eines Inklusionsbeirates bereitgestellt und die organisatorischen Voraussetzungen für dessen Konstituierung geschaffen.

Begründung:

Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist ein zentrales Ziel kommunaler Sozialpolitik und Ausdruck einer inklusiven Stadtgesellschaft. Die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Behindertengleichstellungsgesetz NRW verpflichten Kommunen zur Förderung von Inklusion in allen Lebensbereichen.

Ein Inklusionsbeirat bietet die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie Fachverbände und zivilgesellschaftliche Akteure systematisch in politische Entscheidungsprozesse einzubinden. Er kann Verwaltung und Politik beratend zur Seite stehen, Barrieren identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe vorschlagen.

Auch vor dem Hintergrund der gerade durch den Kreistag des Kreises Kleves beschlossenen Gründung eines Inklusionsbeirates auf Kreisebene ist die Gründung eines solchen Gremiums auf Ebene der Stadt Kleve zusätzlich sinnvoll.

Rechtliche Grundlagen für die Gründung eines kommunalen Inklusionsbeirats:

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Inklusionsbeirats und unterstreichen die Verpflichtung der Kommune zur Förderung von Inklusion.

  1. Bereitstellung eines Budgetpostens im Haushalt 2026 für:
    – Sachkosten ( Materialien, Öffentlichkeitsarbeit)
    – ggf. Honorare für externe Moderation oder Fachberatung
  2. Einrichtung einer Koordinierungsstelle innerhalb der Verwaltung zur organisatorischen Begleitung des Beirats. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um die Schaffung einer zusätzlichen Stelle, sondern um eine verwaltungsinterne Umstrukturierung.
  3. Erarbeitung einer Satzung zur Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Inklusionsbeirates unter Beteiligung relevanter Akteure, d.h.in einem partizipativen Verfahren unter Einbeziehung von Betroffenen.
  4. Ziel: Konstituierung des Beirats bis spätestens Ende 2026.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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