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Kein Fußbreit dem Faschismus – seit 156 Jahren
Gemeinsam mit vielen anderen Parteien und Organisationen haben die Klever SPD und die Jusos lautstark gegen den AFD_Parteitag in Kalkar demonstriert. Barbara Hendricks, Monika Overkamp, Jannik Berbalk, Marek Tietjen haben u.a. in Redebeiträgen deutlich gemacht, dass wir uns ganz entschieden gegen Rassismus, Hass und Fremdenfeindlichkeit wehren. Faschisten oder gar Nationalsozialisten haben bei uns keinen Platz.
Bildung | Ortsverein Kleve | Partei | PvdA | Unsere NachbarnEuropatag
Europatag Paul Remy wird „Grenzlandeuropäer 2026“ Am Europatag, Samstag, den 9. Mai 2026, wird der Niederländer Paul Remy für seinen besonderen Einsatz als Brückenbauer in der Grenzregion geehrt. In seiner Funktion als Vorsitzender des Heimatkundevereins „Heemkundekring De Duffelt“ erhält er…
PopUp-Radweg an der Ringstraße
Die Verwaltung soll die Einrichtung eines Pop-up-Radweg an der Ringstraße zwischen Freiherr vom Stein-Gymnasium und Marktplatz Linde prüfen.
Bildung | Ortsverein Kleve | Partei | PvdA | Unsere NachbarnEuropatag 2023
Europatag 2023
Dienstag, 9. Mai 2023, 19.00 bis 21.00 Uhr, EUROPATAG Empfang ab 18.00 Uhr im Infocentrum WO 2*, Ridderstraat 27, 6511 TM Nijmegen
Müllsammelaktion
Müllsammelaktion Parteienübergreifende Müllsammelaktion lädt zum Mitmachen ein Unter dem Motto „Gemeinsam für ein sauberes Kleve“ laden mehrere Klever Parteien am Freitag, den 8. Mai 2026, ab 17:00 Uhr zu einer großen, öffentlichen Müllsammelaktion ein. Treffpunkt ist der Spielplatz an der…
„Ein schlechter Radweg ist besser, als gar kein Radweg“
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderwegs darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.
