Antrag zur Einrichtung eines Inklusionsbeirates
Einrichtung und Betrieb eines Inklusionsbeirates
die Fraktionen SPD/Volt und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Kleve beantragen:
Im Rahmen des Haushaltsplans 2026 werden Mittel für die Einrichtung und den Betrieb eines Inklusionsbeirates bereitgestellt und die organisatorischen Voraussetzungen für dessen Konstituierung geschaffen.
Begründung:
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist ein zentrales Ziel kommunaler Sozialpolitik und Ausdruck einer inklusiven Stadtgesellschaft. Die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Behindertengleichstellungsgesetz NRW verpflichten Kommunen zur Förderung von Inklusion in allen Lebensbereichen.
Ein Inklusionsbeirat bietet die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie Fachverbände und zivilgesellschaftliche Akteure systematisch in politische Entscheidungsprozesse einzubinden. Er kann Verwaltung und Politik beratend zur Seite stehen, Barrieren identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe vorschlagen.
Auch vor dem Hintergrund der gerade durch den Kreistag des Kreises Kleves beschlossenen Gründung eines Inklusionsbeirates auf Kreisebene ist die Gründung eines solchen Gremiums auf Ebene der Stadt Kleve zusätzlich sinnvoll.
Rechtliche Grundlagen für die Gründung eines kommunalen Inklusionsbeirats:
- Art. 4 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Verpflichtet Staaten zur aktiven Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse.
- § 13 Abs. 1 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW): Regelt die Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene.
- § 9 Inklusionsgrundsätzegesetz NRW (IGG NRW): Bestimmt die Förderung inklusiver Strukturen in Kommunen
- § 27b Gemeindeordnung NRW (GO NRW): Ermöglicht die Einrichtung beratender Gremien
Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Inklusionsbeirats und unterstreichen die Verpflichtung der Kommune zur Förderung von Inklusion.
Konkrete Maßnahmen:
- Bereitstellung eines Budgetpostens im Haushalt 2026 für:
– Sachkosten ( Materialien, Öffentlichkeitsarbeit)
– ggf. Honorare für externe Moderation oder Fachberatung - Einrichtung einer Koordinierungsstelle innerhalb der Verwaltung zur organisatorischen Begleitung des Beirats. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um die Schaffung einer zusätzlichen Stelle, sondern um eine verwaltungsinterne Umstrukturierung.
- Erarbeitung einer Satzung zur Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise des Inklusionsbeirates unter Beteiligung relevanter Akteure, d.h.in einem partizipativen Verfahren unter Einbeziehung von Betroffenen.
- Ziel: Konstituierung des Beirats bis spätestens Ende 2026.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Die Stellungnahme der Verwaltung:
Seit 2018 tagt in regelmäßigen Abständen die Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit in Kleve“. Durch die Übernahme der Koordination durch die Integrations- und Inklusionsbeauftragte der Stadt Kleve wurden Mitglieder der Fraktionen im Rat der Stadt Kleve und Experten mit in die Arbeitsgruppe eingebunden. Die in der Arbeitsgruppe behandelten Themen entsprechen mit großer Übereinstimmung den Themen, mit denen sich ein Inklusionsbeirat zu beschäftigen hätte.
Stellung nahme der Stadtverwaltung
In Weiterführung der bereits installierten Inklusionsbeiräte auf Landesebene und seit Ende 2025 auf Kreisebene, scheint die Installierung eines Inklusionsbeirates für die Stadt Kleve sinnvoll und zielführend. Die Inklusionsbeiräte im Kreis Kleve können zusammenarbeiten, um so auch über Ziele kommunenübergreifend zu beraten.
In 2026 sollte das Hauptaugenmerk auf der Einrichtung des Inklusionsbeirates und der Erstellung einer Satzung liegen. Zusätzliche Aufwendungen hierfür werden nicht benötigt, da bei der Erstellung der Satzung auf die Erfahrungen bereits installierter Integrationbeiräte zurückgegriffen werden kann. Eine Konstituierung des Beirates erscheint Ende 2026 realistisch, die inhaltliche Arbeit des Inklusionsbeirates würde sodann 2027 beginnen. Die Koordinierung sollte über die Integrations- und Inklusionsbeauftragte der Stadt Kleve erfolgen. Die Arbeit der bisherigen Arbeitsgruppe würde dann nahtlos vom Inklusionsbeirat übernommen und die Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit in Kleve“ aufgelöst werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kleve dem Antrag unter der Voraussetzung zu folgen, dass keine weiteren Haushaltsmittel bereitgestellt werden, also von Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger auf Verdienstausfall, Fahrtkosten, Haushaltsentschädigung und Kinderbetreuungskosten ausdrücklich verzichtet wird. Unberührt hiervon ist die Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder und das Sitzungsgeld der Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, auf welches nicht verzichtet werden kann.




Entscheidung des Haupt- und Finanzausschuss
Mehrheit lehnt Inklusionsbeirat ab
Im Haupt- und Finanzausschuss am 10. Dezember 2025 hat eine Mehrheit gegen den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD/Volt Kleve und Bündnis 90/Die Grünen gestimmt, einen Inklusionsbeirat für die Stadt Kleve einzurichten.
Als Gegenargument wurde angeführt, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen und das Thema Inklusion bereits im Ausschuss für Generationen und Gleichstellung behandelt würden.
Wir bedauern dieses Abstimmungsergebnis sehr.
Nicht ohne Grund gibt es in vielen Städten und Gemeinden Inklusionsbeiräte. Auch der Kreistag Kleve hat inzwischen beschlossen, einen Inklusionsbeirat auf Kreisebene einzurichten.
Warum ein Inklusionsbeirat wichtig ist:
Ein Inklusionsbeirat ist zwar kein beschließender Ausschuss, sondern ein beratendes Gremium, bringt aber die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen direkt in Politik und Verwaltung ein. Er gibt Impulse und Empfehlungen, bevor Entscheidungen getroffen werden, stärkt Beteiligung, Sensibilisierung und Expertise bei Themen wie Barrierefreiheit, Mobilität, Digitalisierung, Bildung, Arbeit, Wohnen, Kultur und Sport.
Der Unterschied ist entscheidend:
Ein Ausschuss entscheidet – ein Inklusionsbeirat berät unabhängig, fachlich und aus Betroffenenperspektive. Genau diese strukturierte Mitwirkung auf Augenhöhe hätte Kleve gutgetan.
Wir bleiben dabei: Inklusion braucht eigene, starke Beteiligungsformate. Auch wenn der Antrag abgelehnt wurde, setzen wir uns weiterhin für echte Teilhabe und gleichberechtigte Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Kleve ein.
