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Corona betrifft uns alle- auch unsere Kinder
Brief eines 10-Jährigen an seine Mutter!
Weiterhin gibt es das #freie #Impfangebot #ohne #vorherige #Terminvergabe in den #Impfzentren im Kreis Kleve (#Kalkar und #Geldern).
#spdkleve Bodo Wißen #solidarität
Kauft Lokal
Der neue #Klever #Stadtgutschein mit über 50 #Akzeptanzstellen kann dabei das ideale Geschenk sein. Zu erwerben sind die (auch mit individuellem Motiv gestaltbaren) Gutscheine mit Wunschbetrag online unter https://stadtgutschein-kleve.de/ oder bei der #Touristinfo #Kleve.
Wenn Querulanten spazieren gehen …
Querdenker – kann man sie eigentlich so nennen? Sind es nicht eigentlich Querulanten, die der großen Mehrheit rational denkender Menschen Ihren Willen aufzwängen und dabei akzeptieren sich selbst und andere mit schwerwiegenden körperlichen Beeinträchtigungen zu gefährden?
Solche Umtriebe – getarnt als „singende Spaziergänger“ – scheint es nun auch in Kleve zu geben. Kurzfristig haben sich demokratisch gesinnte Bürger:innen heute in deren Weg gestellt. Danke Jannik Berbalk für die Organisation der spontanen Kundgebung auf dem Koekkoekplatz.
CORONA-Modellstadt Kleve
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt die Prüfung, Bewerbung und
Antragstellung der Stadt Kleve in Abstimmung mit dem Kreis Kleve beim Land NRW als Corona-Modellstadt; angelehnt an das Tübinger Modell. Hierzu ist nach GO NRW § 60 ein Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.
Installation von „Wurf-Mülleimern“ entlang der stark frequentierten Fahrradrouten der Stadt
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass die Verwaltung die Installation von „Wurf-Mülleimern“ an prägenden Fahrradrouten der Stadt Kleve
vornimmt. Die möglichen Stellen zur Errichtung sowie die Anzahl der Mülleimer mögen in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrsinfrastruktur und Mobilität abgestimmt werden.
„Ein schlechter Radweg ist besser, als gar kein Radweg“
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Nur das Überfahren ist auf dem Fahrradschutzstreifen gestattet. Auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken, ist jedoch nicht zulässig. Da der Fahrradschutzstreifen zudem keinen Sonderwegs darstellt, sondern Teil der Fahrbahn ist, müssen Kfz beim Überholen einen Seitenabstand von mindestens 1,50 m einhalten.