Antrag XII/002
Parkerleichterungen für Hebammen in der Stadt Kleve
die Ratsfraktion SPD/Volt Kleve beantragt, der Rat der Stadt Kleve möge beschließen:
Den in Kleve ansässigen Hebammen wird auf Antrag eine Parkvergünstigung analog zu den Parkausweisen für Handwerksbetriebe und ambulante soziale Dienste gewährt. Die Ausstellung erfolgt zu denselben jährlichen Verwaltungsgebühren und unter den gleichen Bedingungen wie bei den genannten Berufsgruppen.
Begründung:
Hebammen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge und Gesundheitsversorgung in der Stadt Kleve. Neben ihrer Tätigkeit in Krankenhäusern erbringen sie insbesondere aufsuchende, ambulante Leistungen im häuslichen Umfeld von Schwangeren, Wöchnerinnen und Neugeborenen.
Diese aufsuchende Tätigkeit ist häufig zeitlich schwer planbar, da sie sich individuell an den Bedürfnissen von Mutter und Kind orientiert. In der Praxis führt dies dazu, dass Hebammen bei Hausbesuchen regelmäßig die zulässige Höchstparkdauer überschreiten und folglich Verwarnungen oder Bußgelder erhalten.
Bisher existiert für Hebammen keine Sonderregelung, wie sie beispielsweise für Handwerksbetriebe oder ambulante soziale Dienste gilt.
Mit der Einführung einer Parkerleichterung für Hebammen möchten wir als Ratsfraktion SPD/Volt Kleve erreichen, dass:
- die Ausübung der mobilen Hebammentätigkeit im Stadtgebiet erleichtert wird,
- der bürokratische und finanzielle Aufwand für diese Berufsgruppe reduziert wird,
- die gesellschaftliche Wertschätzung und Unterstützung der Hebammenarbeit gestärkt werden und damit ein Beitrag zur Sicherung einerverlässlichen, wohnortnahen Versorgung von Familien geleistet wird.
Rechtsgrundlage:
§ 45 Abs. 1b Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) ermöglicht Parkerleichterungen für bestimmte Berufsgruppen, sofern ein öffentliches Interesse besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Stadt Kleve entstehen durch die Einführung einer Parkerleichterung keine nennenswerten zusätzlichen Kosten, da die Ausstellung gegen eine jährliche Verwaltungsgebühr in gleicher Höhe wie bei den bereits bestehenden Parkausweisen für Handwerksbetriebe und ambulante soziale Dienste erfolgt.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
