Notrufsäulen
Antrag der SPD-Fraktion 113/XI: Errichtung von drei Notrufsäulen in Kleve (zum
Haushalt 2025)
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, drei Notrufsäulen an strategisch wichtigen Punkten in Kleve zu errichten.
Die Verwaltung soll Kontakt mit der Björn Steiger Stiftung aufnehmen, um mögliche Fördermittel für dieses Projekt zu beantragen.
Begründung
Notrufsäulen bieten die Möglichkeit, im Notfall ohne Mobiltelefon schnell und einfach Hilfe zu rufen. Im Rahmen des Gewaltschutzkonzepts der Stadt Kleve wurde die Notwendigkeit der Errichtung von Notrufsäulen an verschiedenen strategischen Standorten festgestellt
und diskutiert. Im gegenwärtigen diskutierten Gewaltschutzkonzept ist eine sukzessive Installation dreier Notrufsäulen bis 2030 geplant. Um die öffentliche Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger schnell möglichst zu verbessern, ist die Einrichtung von Notrufsäulen unseres Erachtens bereits für das Jahr 2025 an den, wie im
Gewaltschutzkonzept vorgeschlagen, folgenden Standorten vorgesehen:
- Bahnhof Kleve
- Marktplatz an der Linde
- Innenstadt Kleve
Vorteile der Notrufsäulen:
Vorteile der Notrufsäulen:
Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger
- Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger
- Schnelle Kontaktmöglichkeit zu Rettungsdiensten und Polizei
- Abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter
- Verbesserung der Reaktionszeit in Notfällen
Finanzierung und Fördermöglichkeiten:
Die Björn Steiger Stiftung setzt sich seit Jahren für die Verbesserung der Notfallhilfe in Deutschland ein. Ihre Förderziele umfassen die Weiterentwicklung der Notfallhilfe sowie die Förderung des Gesundheitswesens. Die Errichtung von Notrufsäulen fällt in diesen
Bereich und könnte somit für eine Förderung in Frage kommen.
Die SPD-Fraktion ist überzeugt, dass die Errichtung von Notrufsäulen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes und zur Verbesserung der Sicherheit in Kleve leisten wird. Die Aufstellung eines Gewaltschutzkonzeptes alleine reicht nicht, die Maßnahmen müssen auch mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.