SPD: Schülervertretung im Schulausschuss
nach dem Schulgesetz soll eine zusätzlich von den Schülervertretungen nach § 74 Absatz 8 benannte Person als ständiges Mitglied mit beratender Stimme für den Klever Schulausschuss berufen werden
nach dem Schulgesetz soll eine zusätzlich von den Schülervertretungen nach § 74 Absatz 8 benannte Person als ständiges Mitglied mit beratender Stimme für den Klever Schulausschuss berufen werden