Ehrenamtspauschale
Die ehrenamtlichen Betreuer*innen von Ferienfreizeiten sollen eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 25,-€ pro Tag für maximal 14 Tage jährlich ausgezahlt bekommen.
Die ehrenamtlichen Betreuer*innen von Ferienfreizeiten sollen eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 25,-€ pro Tag für maximal 14 Tage jährlich ausgezahlt bekommen.
Die SPD in Kleve hatte sich in den vergangenen Monaten für eine bessere finanzielle Unterstützung der Ausrichter von Ferienlagern eingesetzt.
Verlässliches Ganztagesversprechen. Die SPD erwartet die Schaffung eines bedarfsgerechten Ganztagsangebotes.
SPD-Antrag: Die Zuschüsse für 2023 für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie zur Jugendverbandsarbeit sollen um 15% erhöht werden.
Die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, der SPD-Landesparteitag und die SPD-Bundestagsfraktion sollen das bisherige Bundesprogamm zu „Sprach-Kitas“ weiterführen.
finanzielle Förderungen außerhalb der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Kreises Kleve und des Jugendhilfeplanes für zusätzliche Freizeit-, Ferien und Sportaktivitäten in den Schulferien NRW sowie Wochenenden außerhalb der Ferien zur Begleitung von Kindern und Jugendlichen
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit einer Woche unter dem Grenzwert von 50. Ab Mittwoch (02.06.2021) werden die Corona-Regeln im Kreis Kleve gelockert. Die neuen Regeln ab Mittwoch: Hier die Übersicht als Download: https://spd-kleve.de/wp-content/uploads/2021/06/Corona-Regeln-Kreis-Kleve-ab-2.6.21.pdf
Antrag der SPD-Fraktion 027/XI Reduzierung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Kleve beantragt, dass die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, der Schule von acht bis eins und im Offenen sowie Rhythmisierten Ganztag während des pandemiebedingt eingeschränkten Regelbetriebes rückwirkend ab dem 01.02.2021 zu 50 % zu erstatten bzw. weiterhin bis zur…
Antrag 017/Xl Thema: Unterstützung von Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche der Rat der Stadt Kleve möge beschließen, dass für sämtliche Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der COVID-Pandemie eine nachweisliche Minderauslastung erlitten haben und keine ausreichende finanzielle Unterstützung durch den COVID-Rettungsschirm erfahren, eine ausgleichende finanzielle Unterstützung gewährleistet wird. Begründung: Die Infrastruktur der Betreuungseinrichtungen für Kinder…
im angeordneten Quarantänefall eines Kindes die Beitragsaussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung ab dem 01.01.2021